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German Pellets – Aufgaben der Insolvenzverwalterin

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Die Insolvenzverwalterin hat zunächst die Aufgabe, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu verschaffen. Mit der Entscheidung, ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird, ist allerdings erst im April/Mai 2016 zur rechnen. Betroffen hiervon dürften etwa 10 000 bis 12 000 Anleger sein, die zwischen 2011 und 2014 Anleihen und Genussrechte in Höhe von insgesamt 252 Millionen Euro gezeichnet hatten. Auch wir in der Redaktion befürchten, dass die Anleger den Großteil des eingesetzten Kapitals verlieren dürften. Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sollten Anleger auf jeden Fall Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Berücksichtigung der Forderungen aus den Anleihen dürfte dabei unproblematisch sein, da es sich um normale Insolvenzforderungen nach § 38 InSO handelt. Schwierig dürfte es bei den Forderungen aus den Genussrechten werden, die wohl als nachrangige Forderungen gemäß § 39 InSO angesehen werden dürften und damit wohl komplett ausfallen dürften.

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