Diese finden vom 01. bis einschließlich 03. September 2015 statt. Nach Aussage der POC dienen die Versammlungen dazu, gemeinsam mit den Gesellschaftern der aktuellen Finanzierungssituation der Objektgesellschaften und deren Auswirkungen auf die Beteiligungsgesellschaften zu begegnen. Bereits mit Rundschreiben von Anfang Juli 2015 (wir berichteten dazu) legte das Unternehmen POC den Gesellschaftern seiner Kapitalanlageprodukte den angeblichen Finanzbedarf der kanadischen Objektgesellschaften dar und forderte die Anleger auf, die erhaltenen Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 zurückzuzahlen. Diese Rückzahlungen sollten nach Angaben von POC für die Tilgung von Darlehen verwendet werden, die die kanadische Objektgesellschaft aufgenommen hat und die Bank in Canada kurzfristig fällig gestellt hatte. Nicht nur wir hatten damals den Anlegern den R,at gegeben die erhaltenen Ausschüttungen nicht zurückzubezahlen, denn das Unternehmen hat bis heute nicht alle erforderlichen Zahlen wirklich offengelegt, die man als Anleger benötigt, um eine Entscheidung im Sinne der Gesellschaft dann auch treffen zu können. Unsere Vermutung ist nun, dass sich wohl eine Vielzahl der POC-Anleger der Aufforderung zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen scheinbar widersetzt haben. Daher sollen nun, so unsere Vermutung, für die jeweiligen POC- Beteiligungsgesellschaften außerordentliche Gesellschafterversammlungen abgehalten werden, um die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften zu erörtern und darüber abstimmen zu lassen, wie die Darlehen der kanadischen Objektgesellschaften abgelöst werden könnten. Ob anlässlich der Gesellschafterversammlungen dann auch ein tragfähiger Sanierungsplan vorgestellt werden wird, wird man abwarten müssen. Ohne einen tragfähigen Sanierungsplan für die Gesellschaften, der auch eine Zukunftsperspektive hat, werden die Anleger dann wohl kaum bereit sein, der Aufforderung der Gesellschaft nachzukommen.