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Das Nachrangdarlehen- kaum Versicherbar, und wenn doch?

Seit fast 7 Monaten diskutieren wir mit diversen Versicherungsgesellschaften über die Möglichkeit das Thema „Nachrangdarlehen“ mit in die Vermögensschadenhaftpflicht mit in die Deckung einzubeziehen. Whow- soviel Absagen habe ich vor 20 Jahren mal von Mädels bekommen. Aber da ich auch heute noch „hartnäckig“ bin, scheint uns auch das jetzt zu gelingen. Natürlich ist auch das wieder an Bedingungen geknüpft, dien aber letztlich den Ruf und die Qualität des Produktes „Nachrangdarlehen“ nachhaltig verbessern werden. Das ist das was wir wollen. Nun wird die Versicherungsgeberin mit der Nachfolgegesellschaft der alten „blauen Infinus“ einen „Praxisversuch“ starten. Jeder Initiator der das Nachrangdarlehen anbietet muss dabei eine Prüfung eines beauftragten Rechtsanwaltes durchlaufen, bevor hier dann die Deckungszusage gegeben wird. Für uns eine „Superlösung“, denn dadurch weiß auch der Vermittler „das Ding ist geprüft“. Damit kann man dann auch einfach einmal dem Markt zeigen „Qualität setzt sich durch“.  Ohne Unterstützung von Sven Sonntag hätten wir das so nicht hinbekommen. Dafür auch mal Danke an dieser Stelle.

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