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Prosavus AG- Sicherungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 2258/13

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das    Vermögen der Prosavus AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 91,    01309 Dresden, AG Dresden, HRB 24537  vertreten durch den Vorstand Jörg Biehl  vertreten durch den Vorstand Marco Fleischer

– wurde am 14.11.2013 um 15:45 Uhr Frank-Rüdiger    Scheffler, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219    Dresden, Telefon geschäftlich 0351 47782 31, Telefax 0351    47782 44 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter    bestellt.

 

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt,    Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des    Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin    über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit    Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam    sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2    2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an    den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn,    der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an    die Schuldnerin zu.

 

Die Zwangsvollstreckung wurde eingestellt.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des    Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

532 IN 2258/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für  Insolvenzsachen, 15.11.2013

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