Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 2258/13
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Prosavus AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, AG Dresden, HRB 24537 vertreten durch den Vorstand Jörg Biehl vertreten durch den Vorstand Marco Fleischer
– wurde am 14.11.2013 um 15:45 Uhr Frank-Rüdiger Scheffler, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 47782 31, Telefax 0351 47782 44 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Die Zwangsvollstreckung wurde eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
532 IN 2258/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 15.11.2013