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S&K:Die Fragen haben wir an die BaFin gestellt

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Thomas Bremer von der Internetplattform www.diebewertung.de .Meinen DJV Presseausweis finden Sie, zu Ihrer Kenntnisnahme, im Impressum meiner Webseite. Auch der BaFin dürfte die Aktion der Frankfurter Staatsanwaltschaft am gestrigen Tage bekannt sein. Es ist eine der größten Aktionen einen Staatsanwaltschaft gegen ein Unternehmen des grauen Kapitalmarktes.

Unseren Informationen nach ist von der Durchsuchung und der Beschlagnahme von Unterlagen und PC’s nicht nur die S&K Zentrale in Frankfurt betroffen, sondern auch Unternehmen wie United Investors in Hamburg und das Unternehmen DCM, SHB Fonds und CIS Hebelpläne. 

Mit der Beschlagnahme aller Unterlagen kann der ordentliche Geschäftsbetrieb nicht weitergeführt werden. Was tut die BaFin um hier den Schaden für die Anleger so gering als möglich zu halten?

Hat die Bafin bereits eigene Schritte zu diesen Unternehmen (Fonds) eingeleitet?

Wenn ja welche Schritte wurden eingeleitet um den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten?

Gab es Verdachtsanzeigen von Verbrauchern gegen das Unternehmen S&K und/oder das Unternehmen United Investors?

Wenn ja, seit wann und wie hat die BaFin da reagiert?

Es wurden insgesamt Vermögenswerte für 100 Millionen Euro sichergestellt, wer verwaltet diese zukünftig bzw. hat Zugriff darauf?

Ist mit der Abwicklung von S&K Fonds und United Investor Fonds zu rechnen?

Gab es einen Schriftverkehr zwischen der BaFin und den Unternehmen United Investors und/oder S&K bezüglich Verbraucherbeschwerden? Ist aus Sicht der BaFin eine solch massive Aktion gegen den grauen Kapitalmarkt möglicherweise politisch gewollt um den grauen Kapitalmarkt auszutrocknen?

Wie verfährt die BaFin bei den Beteiligungsunternehmen der S&K Gruppe wie DCM, CIS Hebelpläne, SHB Fonds usw.? 

Für eine kurzfristige Beantwortung bedanke ich mich bei Ihnen recht herzlich

Redaktion

Diebewertung.de Thomas Bremer Jordanstraße 12 04177 Leipzig

Diese Antwort bekamen wir heute!

Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für Ihre Email.

Die BaFin beaufsichtigt Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Kapitalanlagegesellschaften. Bevor diese ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen können, benötigen sie eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Zudem werden sie durch die BaFin laufend dahin gehend überwacht, ob sie sich an die gesetzlichen Pflichten halten, die mit den betriebenen Geschäften einhergehen. Erbringt ein Unternehmen keine Bank- Finanzdienstleistungen, unterliegt es nicht den aufsichtlichen Gesetzen deren Umsetzung die BaFin überwacht. Die Unternehmen der S&K-Gruppe und United Investors stehen als solche – anders als etwa Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalanlagegesellschaften – nicht unter der Aufsicht der BaFin.

Geschlossene Fonds sind Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Um eine Vermögensanlage nach dem VermAnlG öffentlich anbieten zu dürfen, muss der Anbieter bzw. Emittent einen Vermögensanlagenprospekt erstellen, der alle wichtigen Informationen zur Anlage und zum Emittenten enthält. Sie können die jeweiligen Prospektdaten, der durch die BaFin gebilligten Prospekte in einer Datenbank der BaFin abrufen, die Sie unter diesem Link abrufen können http://ww2.bafin.de/database/VPInfo/index1.jsp 

Eine laufende Aufsicht über solche geschlossenen Fonds findet derzeit nicht statt, hier wird es allerdings gesetzliche Änderungen durch die europäische AIFM-Richtlinie geben, die voraussichtlich bis Ende Juli 2013 in nationales Recht umgesetzt werden wird.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Staatsanwaltschaft Frankfurt. 

Mit freundlichen Grüßen

Anmerkung der Redaktion: Da gibt es eine Nachrichtensperre……………………………Da bleibts Du dann im Regen stehen (Schneeschauer)

3 Kommentare

  1. Für mich ergibt es keinen Sinn, wenn man auf Plausibilität prüft allerdings nicht die weiteren Geschäftstätigkeiten. Ich danke Ihnen für die Info Herr Bremer. Gut zu wissen wie diese „Superorganisation“ arbeitet und auf Nachfragen bezgl. des Verbraucherschutzes reagiert

  2. Bitte nicht so erstaunt, jedem informierten Vertrieb muss doch bekannt sein, dass die Plausiprüfung keinerlei Aussage über die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Produktes macht (wäre dies der Fall wäre die Anzahl der Fonds sofort um die Hälfte reduziert). Ist ein Fonds formal in Ordnung, d.h. er erfüllt alle Richtlinien, wird er genehmigt. Würde die Bafin ähnlich wie bei Kreditinstituten die Richtlinien des KWG´s anlegen, müssten sich einige (vielleicht auch die Mehrzahl) der Geschäftsführer von Emissionshäusern einen neuen Job suchen. Da diese in keinster Weise die notwendige Geschäftsleiterbefähigung (analog Banken) haben. Also keine Krokodilstränen, hätte die Bafin im grauen Kapitalmarkt die gleichen Durchgriffsmöglichkeiten wie bei Kreditinstituten wäre die graue Kapitalmarkt sofort geschlossen.

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