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Wein nicht bekömmlich

Wein darf nicht als „bekömmlich“ vermarktet werden. Entsprechende Flaschenetiketten und Werbebotschaften verstoßen gegen europäisches Recht, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Es setzte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um.

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