Vattenfall – das sind zwei Firmen: Vertrieb und Netzbetrieb. Beim Vertrieb steht Vattenfall im Wettbewerb zu anderen Stromanbietern, beim Netzbetrieb ist Vattenfall Monopolist. Im Oktober erschienen große Anzeigen mit dem Logo Vattenfall. In einem Teil der Anzeigen ging es um Versorgungssicherheit und Netzanschlüsse, ohne dass in den Anzeigen eindeutig gekennzeichnet war, dass es solche der Vattenfall Stromnetz GmbH waren.
Durch den gewählten Zeitpunkt drängt sich der Eindruck auf, dass Vattenfall Mittel aus dem Monopolgeschäft des Netzbetriebs für eine Werbekampagne zugunsten der Vertriebsgesellschaft des Vattenfall-Konzerns genutzt hat. Der Netzbetreiber Vattenfall gibt viel Geld für eine wettbewerbswidrige Werbekampagne aus und erhöht gleichzeitig am 15. Oktober die Netzentgelte. Das wollten wir nicht durchgehen lassen.
Wir haben daher die Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH wegen irreführender Werbung mit Schreiben vom 1. November 2012 abgemahnt. Unter der Marke „Vattenfall“ erschienen im Oktober großformatige Tageszeitungsanzeigen und Plakate mit dem Slogan „Für die Energiewende braucht es Versorgungssicherheit“. Aus den Anzeigen ging der Auftraggeber Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH nicht eindeutig hervor.
Da zudem zeitgleich Anzeigen der Vertriebsgesellschaft in gleicher Farbgebung, Textgestaltung und Bildsprache erschienen, sieht die Verbraucherzentrale die Gefahr der Verwechslung zwischen Vertrieb und Netzbetrieb gegeben. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz und den Richtlinien der Bundesnetzagentur hat der Netzbetreiber aber in seiner Kommunikation die Verwechslung mit der zum gleichen Konzern gehörenden Vertriebsgesellschaft strikt zu verhindern. Diese Vorschriften sind Folge der mit der Liberalisierung des Energiemarktes eingeführten Entflechtung – englisch „Unbundling“. Die Verbraucherzentrale hat daher auch die Bundesnetzagentur von dem Vorgang und der Abmahnung in Kenntnis gesetzt.
Die Verbraucherzentrale ist überzeugt, dass die Verbraucher die angegriffene Werbung als auf den Vertrieb von Vattenfall-Produkten ausgerichtet wahrnehmen. Dadurch sind die Verbraucher über die Identität und die inhaltliche Zielrichtung des Werbenden getäuscht worden. Die irreführende Wirkung verstärkt sich noch dadurch, dass die Werbung nicht nur optisch mit derjenigen des Vertriebs harmoniert. Auch in zeitlicher Hinsicht ist auffällig, dass die monierte Werbekampagne kurz vor der zu erwartenden Strompreiserhöhungswelle im November geschaltet wurde. Die Preisanpassungsphasen sind für die Vattenfall-Vertriebsgesellschaft als Grundversorger in Hamburg hinsichtlich potentieller Kundenverluste naturgemäß besonders kritisch. Durch den gewählten Zeitpunkt drängt sich der Eindruck auf, dass Vattenfall Mittel aus dem Monopolgeschäft des Netzbetriebs für eine Werbekampagne zugunsten der Vertriebsgesellschaft des Vattenfall-Konzerns genutzt hat.
Der Netzbetreiber Vattenfall gibt viel Geld für eine wettbewerbswidrige Werbekampagne aus und erhöht gleichzeitig am 15. Oktober die Netzentgelte. Das lassen wir nicht durchgehen.
Für die Rücksendung der unterzeichneten Unterlassungserklärung hat die Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH eine Frist bis 15.November bekommen. Sollte die Frist verstreichen, droht Vattenfall eine Unterlassungsklage.
Quelle:VBZ Hamburg