Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode
Hinrichtungen
Komplizin von Kindermörder Dutroux kommt vorzeitig frei
Sturm "Isaac" nimmt New Orleans ins Visier

Komplizin von Kindermörder Dutroux kommt vorzeitig frei

Eine Entscheidung, die vor allem in Belgien für Unmut sorgt.

Michelle Martin, die frühere Ehefrau und Komplizin des Kindermörders Marc Dutroux, kommt vorzeitig aus dem Gefängnis frei. Das Berufungsgericht in Brüssel entschied, dass sie nach 16 Jahren freikommt, statt nach 30 Jahren, wie das frühere Urteil lautete. Das Gericht lehnte damit den Widerspruch der Opferfamilien ab. Die Richter sahen keinen Grund, eine frühere Gerichtsentscheidung aufzuheben. Bislang steht kein genauer Termin fest, wann Martin freikommen wird. Doch in den nächsten Tagen sollte dies geschehen. Die 52-Jährige will künftig in einem Nonnenkloster leben.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Hinrichtungen

Next Post

Sturm "Isaac" nimmt New Orleans ins Visier