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FMA hebt Bescheid gegen Alizee Bank AG auf und kann nun ein Verfahren in Bezug auf das Vorliegen der Konzessionsvoraussetzungen einleiten

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Der Alizee Bank AG wurde nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens im April 2012 per Bescheid ein Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands hinsichtlich der fit & proper Eigenschaften der qualifizierten Eigentümer erteilt.

In den beim Verwaltungsgerichtshof und beim Verfassungsgerichtshof eingebrachten Beschwerden erfolgte seitens der Bank erstmals ein Vorbringen zu den Gründen, weshalb die Bank diesem Auftrag nicht nachkommen kann. Auf Grund dieses nachträglichen Vorbringens der Bank war dieser Bescheid von der FMA aufzuheben. In der Folge kann die FMA nunmehr ein Verfahren gemäß § 70 Abs. 4 Zi. 3 BWG in Bezug auf das Vorliegen der Konzessionsvoraussetzungen einleiten. Dazu gehört in letzter Konsequenz die Zurücknahme der erteilten Konzession, wenn andere Maßnahmen nach dem BWG die Funktionsfähigkeit des Kreditinstitutes nicht sicherstellen können.

Rückfragehinweis für Journalisten:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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