Der Rechtsstreit zwischen der Rechteverwertungsgesellschaft GEMA und dem Internetportal YouTube geht in die nächste Runde. Die GEMA legte Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg ein, weil ihr die Entscheidung zum Schutz der Urheberrechte bei Online-Musikvideos „noch nicht weit genug“ geht. Auch YouTube legte Berufung ein.