Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode
König & Cie mit weiteren schlechten Nachrichten
Am 30. März 2012 hat der Bundesrat die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV)
Debi Select:Falschberatung der Anleger durch Anwälte?

Am 30. März 2012 hat der Bundesrat die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV)

Beschlossen mit wenigen mit wenigen Änderungen. Allerdings wird ein Flickenteppich bei der Erlaubniserteilung befürchtet.

Ab 2013 wird die Finanzvermittlung in Deutschland neu reguliert. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das zweite und letzte Gesetzeswerk zur Neuordnung der Finanzberatung verabschiedet worden.

Änderungen wurden nur noch bei Details vorgenommen:

1. Die IHK-Sachkundeprüfung kann nun beliebig oft wiederholt werden.

2. Eine verpflichtende Lehrgangsteilnahme vor Anmeldung zur IHK-Prüfung wurde abgelehnt.

3. Die freiwillige und privatrechtliche Prüfung „Bausparen und Investment BWV/DVA“ wird nun doch nicht als Sachkunde anerkannt.

4. Die ersten IHK-Prüfungen zur neuen Sachkunde „Finanzanlagenfachmann” (IHK) können bereits ab 1. November 2012 abgelegt werden. Auf diese Weise wird eine nahtlose Anbindung neuer Vertriebspartner auch über den Jahreswechsel 2012/2013 ermöglicht.

Verbände bedauern hingegen, dass der Gesetzgeber nicht die IHK mit der Erlaubniserteilung beauftragt hat. „Jedes Bundesland kann leider für sich entscheiden, ob es die Gewerbeämter oder die Kammern damit beauftragt. Eine zentrale Anlaufstelle für Vermittler wird es also nicht in jedem Bundesland geben“ beschreibt Rottenbacher die jetzige Situation.„Wir fordern die Länder auf, sich auf die IHK als Erlaubnisstelle zu einigen. Das spart Bürokratiekosten für unsere Mitglieder und würde einen regulatorischen Flickenteppich verhindern“, so ein Verbandssprecher. Klärungsbedarf sehen Verbände noch bei zahlreichen Detailfragen zur Alten-Hasen-Regelung. „Wir empfehlen daher allen Betroffenen, nicht vorschnell zu agieren, sondern die weiteren Entwicklungen abzuwarten“, so ein Verbandssprecher.

Quelle:cash-online

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

König & Cie mit weiteren schlechten Nachrichten

Next Post

Debi Select:Falschberatung der Anleger durch Anwälte?