Kindertagesstätten sollen künftig generell auch in reinen Wohngebieten gebaut werden dürfen, wenn die Größe angemessen ist. Das sieht ein Entwurf des Bundesbauministeriums zur Novelle des Bauplanungsrechts vor.
Kindertagesstätten sollen künftig generell auch in reinen Wohngebieten gebaut werden dürfen, wenn die Größe angemessen ist. Das sieht ein Entwurf des Bundesbauministeriums zur Novelle des Bauplanungsrechts vor.