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Gute Entscheidung

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Mit einer Entscheidung zu den umstrittenen Kameras an der Hamburger Reeperbahn hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Videoüberwachung öffentlicher Plätze grundsätzlich für rechtens erklärt.

Die Richter entschieden am Mittwoch: Das Sicherheitsbedürfnis und das Interesse der Polizei an der Verhinderung von Straftaten rechtfertigen Einschnitte in die Grundrechte von Anwohnern und Passanten. Außerdem seien die Länder befugt, den Einsatz der Überwachungskameras in eigenen Polizeigesetzen zu regeln.

Quelle:MDR

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