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Anlegerschutzgesetz:Das sagt Frau Aigner

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Beipackzettel“ wird gesetzlich vorgeschrieben, Regelung des grauen Kapitalmarktes steht bevor

Mit dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes „wird der Schutz von Bankkunden deutlich erhöht“, erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute in Berlin.

„In diesem Monat wird die Bundesregierung ein weiteres Gesetz vorlegen, das einen Beipackzettel auch für die Produkte des so genannten Grauen Kapitalmarktes vorschreibt. Die Verbraucher erwarten zu recht bei jedem Anlageprodukt den gleichen Schutz – und zwar unabhängig von der Frage, von wem es ihnen angeboten wird“, sagte Aigner.

In dem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes, das am Freitag vom Parlament verabschiedet wurde, ist erstmals gesetzlich festgelegt, dass Banken ihren Kunden künftig zu jedem Anlageprodukt einen so genannten „Beipackzettel“ übergeben müssen, der die wesentlichen Informationen über Risiken, Erträge und Kosten des Finanzproduktes enthält. Der Beipackzettel darf nicht mehr als zwei DIN A4 Seiten (in Ausnahmefällen, etwa Derivate und Termingeschäfte, nicht mehr als drei Seiten).

Der neue Beipackzettel muss

die Art des Anlageprodukts,
seine Funktionsweise,
die damit verbundenen Risiken,
die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie
die mit der Anlage verbundenen Kosten enthalten.
Damit sind die Anforderungen klar vorgegeben. Das Anlegerschutzgesetz enthält zudem eine Verordnungsermächtigung, mit der weitere Details geregelt werden können. Die Kontrolle durch die Bundesfinanzaufsicht soll die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Vergleichbarkeit der Beipackzettel sicherstellen.

„Die gesetzliche Regelung ist eine Konsequenz aus dem Verhalten der Finanzbranche, die den Verbrauchern die einheitlichen Beipackzettel nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationsblatt setzen wir einen neuen Standard in der Finanzberatung“, so die Bundesministerin. Im Sommer 2009 hatte das Bundesverbraucherministerium einen Musterbeipackzettel vorgestellt, um die Qualität der Finanzberatung zu verbessern.

In dem noch in diesem Monat geplanten Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts soll ein Informationsblatt auch für Produkte des „Grauen Kapitalmarktes“ aufgenommen werden. „Ich möchte, dass es künftig für alle Vermögensanlagen vergleichbare Standards gibt. Dies soll sowohl für die Produkte selbst wie auch für deren Vermittler gelten. Daher müssen sich auch die Vermittler des grauen Kapitalmarktes auf deutlich strengere Anforderungen einstellen. Die Berufsqualifikation aller Vermittler und einheitliche Beratungsstandards sollen Verbraucher besser vor Falschberatung und Vermögensschäden schützen“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.

Quelle:BMELV

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