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BaFin: Übernahmeangebot der ACS für Hochtief gestattet

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute das Übernahmeangebot der in Spanien ansässigen ACS, Actividades de Construcción y Servicios S.A. (ACS) an die Aktionäre der Hochtief Aktiengesellschaft, Essen (Hochtief AG) gestattet.

Die Angebotsunterlage entspreche den Anforderungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit der WpÜG-Angebotsverordnung, teilte die Behörde am Abend mit.

Die BaFin führte aus, es sei zu prüfen gewesen, ob das Angebot alle erforderlichen Angaben enthalte und nicht offensichtlich gegen übernahmerechtliche Vorschriften verstoße (§ 15 WpÜG). Erforderlich seien neben Angaben zum Bieter und zur Zielgesellschaft vor allem Angaben zur Art und Höhe der Gegenleistung und zu denjenigen notwendigen Maßnahmen, die sicherstellen, dass dem Bieter die zur vollständigen Erfüllung des Angebotes notwendigen Mittel zur Verfügung stehen (§ 11 Abs. 2 WpÜG).

Im Laufe ihrer Prüfung habe die BaFin von ACS erhebliche Nachbesserungen verlangt. So habe die Behörde die von ACS ursprünglich vorgesehene Verwendung von Aktien, die über Wertpapierdarlehen von ACS noch beschafft werden sollten, als nicht ausreichend für die Sicherstellung der Gegenleistung eingestuft. Vielmehr sei nach ständiger Praxis der BaFin bei Tauschangeboten ein Kapitalerhöhungsbeschluss erforderlich. Zudem habe die BaFin durch die Aufnahme von Bedingungen sichergestellt, dass Risiken für die annehmenden Aktionäre aus der Kapitalerhöhung soweit wie möglich reduziert werden. So dürfe etwa gegenüber ACS zum Ablauf der weiteren Annahmefrist keine gerichtliche Verfügung bestehen, welche die Durchführung der Kapitalerhöhung verhindere.

Mit der heute vorgelegten korrigierten Angebotsunterlage habe ACS alle verlangten Nachbesserungen erbracht. Daher habe die BaFin dem Antrag stattgegeben.

Die BaFin hatte die Angebotsunterlage seit dem 12.11.2010 geprüft. Bereits am 16.09.2010 hatte ACS angekündigt, den Aktionären der Hochtief AG ein freiwilliges Übernahmeangebot zu unterbreiten. Mitte Oktober 2010 hatte die BaFin die Einreichungsfrist für die Angebotsunterlage um weitere vier Wochen verlängert. Die heute gestattete Angebotsunterlage wird am 01.12.2010 auf der Webseite von ACS (www.acs-offer.de) und der BaFin (www.bafin.de » Datenbanken & Listen » Veröffentlichte Angebotsunterlagen (§ 14 WpÜG)) veröffentlicht werden

Quelle: BaFin

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