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Insolvenzantrag der EKSCH GmbH i.L. in Falkensee mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Potsdam hat den Antrag der EKSCH GmbH i.L. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen 670 IN 165/26 und wurde am 29.10.2026 bekannt gemacht. Der Sitz der Gesellschaft ist Falkensee, eingetragen ist sie beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 37250.

Was „mangels Masse“ bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen der Firma voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Für ein reguläres Insolvenzverfahren fehlt damit die wirtschaftliche Grundlage.

In einem solchen Fall wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Es kommt also nicht zu einer geordneten Verteilung der vorhandenen Mittel an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens. Für die Beteiligten ist das meist ein deutliches Zeichen, dass nur noch sehr geringe Aussichten bestehen, offene Forderungen über das Verfahren zu realisieren.

Folgen für Gläubiger und die Gesellschaft

Für Gläubiger bedeutet die Abweisung mangels Masse in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Eine geordnete Insolvenzabwicklung findet nicht statt. Das mindert die Chancen auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung der Ansprüche häufig erheblich.

Bei der Gesellschaft selbst wird die Eintragung im Handelsregister relevant. In der Regel folgt aus der Situation die Auflösung der Gesellschaft; später kann auch die Löschung im Register erfolgen. Maßgeblich ist dabei das weitere rechtliche Verfahren nach der Abweisung des Antrags.

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten ihre Unterlagen jetzt sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, E-Mails und sonstige Belege. Wer Ansprüche geltend machen will, sollte dies zügig prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Forderungen in der Regel außerhalb eines Insolvenzverfahrens verfolgt werden.

Wichtig ist: Das Verfahren gegen die EKSCH GmbH i.L. wurde am 29.10.2026 beim Insolvenzgericht Potsdam unter dem Aktenzeichen 670 IN 165/26 mangels Masse abgewiesen. Für Betroffene ist damit vor allem entscheidend, mögliche Ansprüche rasch zu dokumentieren und die weitere Entwicklung im Blick zu behalten.

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