Das Insolvenzgericht Bochum hat im Verfahren über das Vermögen der D & W emobility GmbH mit Sitz in Bochum Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung wurde am 29.10.2026 veröffentlicht. Das Aktenzeichen lautet 80 IN 986/26. Zuständig ist das Amtsgericht Bochum.
Was die Anordnung bedeutet
Bei Sicherungsmaßnahmen handelt es sich um vorläufige Maßnahmen in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Nach der Bekanntmachung wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dorothee Madsen aus Bochum bestellt. Außerdem gilt: Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Das bedeutet, dass das Unternehmen über sein Vermögen nicht mehr frei verfügen kann, ohne dass die vorläufige Insolvenzverwalterin zustimmt.
Die Bekanntmachung ordnet außerdem an, dass Schuldner der Schuldnerin, also Drittschuldner, nicht mehr an die Schuldnerin zahlen dürfen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sollen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Betroffene heißt das vor allem: Zahlungen an die Gesellschaft können vorerst rechtlich eingeschränkt sein. Wer der D & W emobility GmbH Geld schuldet, soll sich an die Anordnung des Gerichts halten und nicht ohne Beachtung dieser Sicherungsmaßnahmen zahlen. Wer selbst Forderungen gegen das Unternehmen hat, sollte die Entwicklung des Insolvenzverfahrens genau verfolgen und Unterlagen geordnet bereithalten.
Für Kunden oder sonstige Gläubiger ist wichtig, dass es sich zunächst um ein Insolvenzeröffnungsverfahren mit Sicherungsmaßnahmen handelt. Aus der Bekanntmachung ergibt sich noch keine abschließende Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Anordnung dient nach ihrem Inhalt dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und Zugriffe geordnet zu steuern.
Einordnung der Veröffentlichung
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Firma die D & W emobility GmbH mit Sitz in Bochum und das Register Bochum, HRB 15717. Sie nennt zudem das Insolvenzgericht Bochum, das Aktenzeichen 80 IN 986/26 und als Datum der Veröffentlichung den 29.10.2026. Weitere Gründe für das Verfahren nennt die Bekanntmachung nicht. Auch zu einer späteren Entwicklung des Unternehmens enthält der Text keine Angaben.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Herstellung, Vertrieb und Service von Fahrzeugen und Geräten im Bereich Elektromobilität etc. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen zu offenen Forderungen, Verträgen und Zahlungen sorgfältig sichern. Wer mit der D & W emobility GmbH in Geschäftsbeziehung steht, sollte prüfen, ob eine Zahlung oder eine Forderung von den angeordneten Sicherungsmaßnahmen betroffen ist. Sinnvoll ist es auch, weitere amtliche Bekanntmachungen zum Verfahren aufmerksam zu verfolgen.