Das Insolvenzgericht Dortmund hat den Insolvenzantrag gegen die DoMa24 Rentacar GmbH mit Sitz in Dortmund mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 260 IN 98/26 und ist am 29.10.2026 veröffentlicht worden. Beschlossen wurde die Abweisung bereits am 27.10.2026 durch das Amtsgericht Dortmund.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung der vorhandenen Werte an die Gläubiger.
Für Betroffene ist das in der Regel eine ungünstige Situation. Gläubiger müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Zahlungen zu erhalten, sind meist gering. Eine geordnete Aufarbeitung der Vermögenslage im Rahmen eines eröffneten Verfahrens findet nicht statt.
Folgen für das Unternehmen
Mit der Abweisung mangels Masse wird die Gesellschaft im Regelfall im Handelsregister eingetragen und später gelöscht. In der Praxis bedeutet das häufig, dass das Unternehmen nicht mehr normal fortgeführt werden kann. Für die Gläubiger gibt es dann meist keinen Insolvenzverwalter, an den sie ihre Forderungen anmelden könnten.
Die Bekanntmachung nennt als eingetragenen Sitz Dortmund und verweist auf das Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 36302. Weitere Angaben zu den Gründen für die wirtschaftliche Lage enthält die Mitteilung nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer offene Forderungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegenüber der DoMa24 Rentacar GmbH hat, sollte alle Unterlagen sichern, also Verträge, Rechnungen, Belege und Schriftwechsel. Betroffene können ihre Ansprüche selbst prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Wichtig ist, Fristen und weitere Mitteilungen genau zu beobachten, auch wenn die Aussichten auf eine Befriedigung meist gering sind.
Der vorliegende Beschluss betrifft die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse durch das Insolvenzgericht Dortmund im Verfahren 260 IN 98/26. Mehr steht in der amtlichen Bekanntmachung nicht.