Die australische Finanzaufsicht ASIC hat am 28. Oktober 2026 drei weitere Internetangebote in die über das Verbraucherportal Moneysmart geführte Anlegerwarnliste aufgenommen. Betroffen sind Finance AU sowie zwei unter dem Namen Southledger auftretende Angebote.
Die Warnlisteneinträge betreffen:
- Finance AU –
au2.finenceau.com - Southledger –
southledgers.com - Southledger –
southledger.com
Bei Finance AU fällt auf, dass die verwendete Internetadresse nicht der naheliegenden Schreibweise des Wortes „finance“ entspricht. Die Domain lautet ausdrücklich au2.finenceau.com. Menschen sollten bei ähnlich geschriebenen Internetadressen besonders vorsichtig sein. Schon geringfügige Abweichungen können dazu dienen, den Eindruck einer Verbindung zu einem anderen Unternehmen oder einem bekannten Finanzangebot zu erwecken.
Unter der Bezeichnung Southledger werden gleich zwei unterschiedliche Domains geführt: southledgers.com in der Mehrzahl und southledger.com in der Einzahl. Beide Internetadressen wurden von ASIC beziehungsweise Moneysmart jeweils als eigener Eintrag in die Anlegerwarnliste aufgenommen. Wer mit einem angeblichen Southledger-Angebot in Kontakt steht, sollte deshalb genau prüfen, welche Internetadresse, E-Mail-Domain und Kontoverbindung tatsächlich verwendet werden.
Die Aufnahme in die australische Anlegerwarnliste ist ein deutliches Risikosignal. Die Liste enthält Unternehmen, Internetseiten und andere Angebote, bei denen nach Einschätzung der Aufsicht Anhaltspunkte dafür bestehen können, dass sie ohne erforderliche Erlaubnis auftreten, nicht vertrauenswürdig sind oder in Verbindung mit einem mutmaßlichen Anlagebetrug stehen.
Eine professionell gestaltete Internetseite sagt nichts darüber aus, ob ein Anbieter tatsächlich über eine australische Finanzdienstleistungslizenz verfügt. Auch Hinweise auf eine angebliche Registrierung, eine Geschäftsanschrift oder eine Lizenznummer müssen unabhängig überprüft werden. Entscheidend ist, ob der konkrete Rechtsträger unter der angegebenen Bezeichnung und mit den verwendeten Kontaktdaten in den amtlichen Registern geführt wird.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Interessenten über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder unverlangte Telefonanrufe angesprochen werden. Weitere Warnzeichen sind Versprechen außergewöhnlich hoher oder angeblich sicherer Renditen, zeitlicher Druck und die Aufforderung, zunächst einen kleinen Betrag einzuzahlen.
Bei problematischen Handelsplattformen kann es vorkommen, dass auf einem Onlinekonto vermeintliche Gewinne angezeigt werden. Solche Anzeigen beweisen nicht, dass tatsächlich Vermögenswerte erworben oder Gewinne erzielt wurden. Die dargestellten Kontostände und Handelsbewegungen können technisch erzeugt oder manipuliert sein.
Auch eine anfängliche Auszahlung eines kleineren Betrages ist kein verlässlicher Nachweis für die Seriosität eines Angebots. Sie kann dazu dienen, Vertrauen aufzubauen und anschließend wesentlich höhere Einzahlungen zu veranlassen.
Menschen sollten zudem keine Programme installieren, mit denen angebliche Berater aus der Ferne auf Computer oder Mobiltelefone zugreifen können. Über Fernwartungssoftware können Dritte möglicherweise Bankkonten einsehen, Überweisungen auslösen oder persönliche Daten entwenden.
Wer bereits Geld an Finance AU oder eines der beiden Southledger-Angebote überwiesen hat, sollte keine weiteren Zahlungen veranlassen. Das gilt insbesondere, wenn für eine Auszahlung zusätzliche Steuern, Provisionen, Versicherungsbeiträge oder Freigabegebühren verlangt werden.
Betroffene sollten umgehend ihre Bank oder den beteiligten Zahlungsdienstleister informieren. Wurden Kryptowährungen übertragen, sollte auch die verwendete Kryptobörse kontaktiert werden. Sämtliche E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Kontoverbindungen, Wallet-Adressen und Zahlungsbelege sollten gesichert werden.
Die Aufnahme in die Warnliste ist eine aufsichtsrechtliche Anlegerwarnung. Sie ist nicht automatisch mit einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung der hinter den Angeboten stehenden Personen gleichzusetzen. Ob Straftaten begangen wurden und wer hierfür verantwortlich ist, muss gegebenenfalls in gesonderten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren festgestellt werden.