Gericht weist Insolvenzantrag ab
Das Insolvenzgericht Dessau-Roßlau hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 IN 9/26 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RS Utility Service UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Gräfenhainichen abgewiesen. Die Bekanntmachung nennt als Registerangabe Stendal, HRB 18845. Grundlage der Entscheidung ist die Abweisung mangels Masse vom 28.10.2026.
„Mangels Masse“ bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um schon die Kosten des Verfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren mit Verteilung der Masse an die Gläubiger kommt damit nicht zustande.
Was die Entscheidung praktisch bedeutet
Nach der Abweisung mangels Masse wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet in diesem Verfahren nicht statt. Die Bekanntmachung ordnet außerdem die Eintragung der Schuldnerin in das Schuldnerverzeichnis an. Die gemäß § 21 InsO angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Für Gläubiger ist das meist ungünstig: Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind in solchen Fällen in der Regel gering, weil gerade kein Vermögen für ein Insolvenzverfahren zur Verfügung steht.
Folgen für das Unternehmen
Bei einer Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse kommt es regelmäßig nicht zu einer ordentlichen Insolvenzabwicklung. Stattdessen steht am Ende meist die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung aus dem Register. Die Bekanntmachung selbst enthält dazu keine weiteren Angaben; sie dokumentiert vor allem die Abweisung des Antrags und die damit verbundenen formellen Folgen.
Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten ihre Unterlagen sichern. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Zahlungsnachweise und der gesamte Schriftverkehr. Bei Unsicherheit kann es sinnvoll sein, Rechtsrat einzuholen, um die eigene Forderung zu prüfen und mögliche weitere Schritte abzuklären.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten alle Belege sofort geordnet ablegen und Fristen im Blick behalten. Wer Ansprüche gegen die RS Utility Service UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte sich frühzeitig um die Durchsetzung kümmern, da ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde und deshalb keine reguläre Anmeldung zur Insolvenztabelle stattfindet. Wichtig ist, nichts wegzuwerfen und mögliche Forderungen schriftlich zu sichern.
Die amtliche Bekanntmachung ist vom 28.10.2026 und betrifft die Firma RS Utility Service UG (haftungsbeschränkt), Sitz Gräfenhainichen, mit dem Registereintrag Stendal, HRB 18845, vor dem Insolvenzgericht Dessau-Roßlau im Verfahren 2 IN 9/26.