Das Amtsgericht Köln hat am 28.10.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ECO PHYSICS GmbH mit Sitz in Hürth unter dem Aktenzeichen 70c IN 222/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Solche Maßnahmen dienen dazu, das Vermögen des Unternehmens zunächst zu sichern, bis über das weitere Verfahren entschieden wird.
Was die Anordnung bedeutet
Nach der Bekanntmachung ist Caroline Stevens aus Köln zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Für die ECO PHYSICS GmbH gilt damit: Verfügungen über Gegenstände des Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Das bedeutet für das Unternehmen eine deutliche Einschränkung bei der Verfügung über eigenes Vermögen.
Außerdem dürfen Schuldner der ECO PHYSICS GmbH, also Drittschuldner, nicht mehr an die Gesellschaft zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sollen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten. Für Außenstehende heißt das: Zahlungen an die Gesellschaft können unwirksam sein, wenn sie entgegen dieser gerichtlichen Vorgabe erfolgen.
Folgen für Kunden, Gläubiger und Vertragspartner
Für Kunden, Gläubiger und andere Vertragspartner kann die Anordnung praktische Folgen haben. Wer Forderungen gegen die ECO PHYSICS GmbH hat, sollte die gerichtliche Lage genau beachten und keine Zahlungen oder Erklärungen leisten, die den Anordnungen widersprechen. Auch laufende Forderungen an das Unternehmen können von den gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen betroffen sein.
Zusätzlich hat das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Das heißt: Einzelne Gläubiger können ihre Ansprüche vorerst nicht auf dem üblichen Vollstreckungsweg durchsetzen, soweit die gerichtliche Anordnung greift.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Ansprüche gegen die ECO PHYSICS GmbH hat oder selbst Schuldner des Unternehmens ist, sollte die Anordnung genau beachten und keine eigenmächtigen Zahlungen veranlassen. Sinnvoll ist es, bestehende Forderungen, offene Rechnungen und Mahnungen zu prüfen und auf weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts oder der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu warten. Das Aktenzeichen 70c IN 222/26 beim Insolvenzgericht Köln sollte bei jeder Korrespondenz angegeben werden.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: dazu liegen in der vorliegenden Bekanntmachung keine Angaben vor. Der eingetragene Gegenstand ist nicht zwingend die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.