Amtliche Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren
Das Insolvenzgericht Göppingen hat am 28.10.2026 eine Bekanntmachung zu einem Insolvenzantrag über das Vermögen der Winkler + Partner Trocknungs-Technik GmbH veröffentlicht. Genannt werden dabei das Aktenzeichen 3 IN 376/26, der Sitz Ebersbach und das Registergericht Ulm mit der Nummer HRB 532196.
Die Bekanntmachung betrifft nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst, sondern sogenannte Sicherungsmaßnahmen. Das bedeutet: Das Gericht greift schon vor einer endgültigen Entscheidung ein, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen. Nach dem Beschluss sollen nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage verhindert werden, bis über den Insolvenzantrag entschieden ist.
Was das für das Unternehmen bedeutet
Nach dem Beschluss sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Außerdem sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Kiriaki Antoniadou aus Ulm bestellt. Die Bekanntmachung nennt als Kanzleianschrift Schwörhausgasse 4/1, 89073 Ulm. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht die allgemeine Vertreterin der Schuldnerin. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen zu sichern und zu erhalten und zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Besonders wichtig ist die Regelung zu Bankkonten und Außenständen: Der Schuldnerin wird verboten, darüber ganz oder teilweise zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht insoweit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Sie darf Bankguthaben und Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen. Den Schuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie sollen Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erbringen.
Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger kann das bedeuten, dass Zahlungen, die noch direkt an die Schuldnerin geleistet werden, unter Umständen nicht mehr den gewünschten schuldbefreienden Effekt haben. Wer Forderungen gegen die Firma hat, sollte deshalb besonders aufmerksam prüfen, an wen er künftig leisten darf. Auch Geschäftsunterlagen, Bücher und Räume darf die vorläufige Insolvenzverwalterin betreten und einsehen, um die Vermögenslage aufzuklären.
Im Beschluss wird außerdem festgehalten, dass Kreditinstitute der vorläufigen Insolvenzverwalterin Auskunft erteilen müssen. Zusätzlich darf sie Sonderkonten eröffnen und darüber verfügen. Sie kann dabei auch Masseverbindlichkeiten für die Kontoführung begründen. Das zeigt, dass das Gericht die laufende Sicherung und Kontrolle der Vermögenswerte ausdrücklich abgesichert hat.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die Winkler + Partner Trocknungs-Technik GmbH hat oder mit dem Unternehmen in Kontakt steht, sollte alle Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise geordnet aufbewahren. Zahlungen sollten nur auf Grundlage der gerichtlichen Anordnung und nur an die in der Bekanntmachung genannte vorläufige Insolvenzverwalterin geprüft werden. Bei Unsicherheit ist es sinnvoll, die weitere Entwicklung des Verfahrens über das Insolvenzgericht Göppingen unter dem Aktenzeichen 3 IN 376/26 zu beobachten.
Die Veröffentlichung selbst enthält keine Entscheidung über die spätere Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie zeigt aber, dass das Gericht bereits Schutzmaßnahmen angeordnet hat, um die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung zu sichern.