Wer im Dezember 2018 in den damaligen Kapitalmarktveröffentlichungen nach Geldanlagen suchte, fand eine breite Auswahl. Beteiligungen an Windparks, Investitionen in US-Immobilien, Containeranlagen, Waldinvestments und weitere Sachwertangebote versprachen Anlegern die Möglichkeit, an realen Wirtschaftsgütern teilzuhaben.
Heute, fast acht Jahre später, stellt sich eine Frage, die für Anleger wesentlich wichtiger ist als jede damalige Renditeprognose:
Was ist aus den Investments tatsächlich geworden? Wurden die versprochenen Ausschüttungen geleistet? Haben Anleger ihr Kapital zurückerhalten? Oder ist ihr Geld weiterhin gebunden?
Eine historische Übersicht von Kapitalmarktbekanntmachungen aus November und Dezember 2018, die unserer Redaktion vorliegt, führt unter anderem TSO Europe Funds, BWP Buchholz, verschiedene Windparkgesellschaften, Miller Forest Investment, Solvium Capital, Jäderberg & Cie. und Buss Capital auf.
Die Liste ist ein interessanter Ausgangspunkt für eine Bilanz der Sachwertbranche. Sie ist jedoch kein Verzeichnis gescheiterter Investments.
Denn eine Veröffentlichung nach dem Vermögensanlagengesetz dokumentiert zunächst einen regulatorischen Vorgang. Sie sagt nicht automatisch etwas über den späteren Anlageerfolg aus.
Unsere Recherche zeigt, wie unterschiedlich sich Sachwertanlagen entwickeln können: Für ein konkret genanntes Containerangebot liegen inzwischen Angaben über die vollständige Abwicklung vor. Bei anderen Anbietern gibt es Hinweise auf veränderte Ausschüttungen oder fortgesetzte Geschäftstätigkeit. Für zahlreiche weitere Gesellschaften lässt sich das Ergebnis für Anleger ohne zusätzliche Geschäftsberichte und Rückzahlungsnachweise nicht zuverlässig bestimmen.
Was die historische Kapitalmarktliste tatsächlich zeigt
Die vorliegende Übersicht enthält 20 sichtbare Einträge. Einige Unternehmen erscheinen mehrfach, sodass nicht jeder Eintrag für ein eigenständiges Investment steht.
Unter den aufgeführten Gesellschaften befinden sich:
| Unternehmen beziehungsweise Anbieter | Bekanntmachung 2018 |
|---|---|
| TSO Europe Funds, Inc. | 21. Dezember, zweimal |
| BWP Buchholz GmbH & Co. KG | 21. Dezember |
| Bürgerwindpark Riepsterhammrich GmbH & Co. KG | 19. Dezember |
| Windpark Riepsterhammrich GmbH & Co. Grundeigentümer KG | 19. Dezember |
| PANARUBBER 19 GmbH & Co. KG | 17. Dezember |
| Windpark Lütjenhorn Kalleshave GmbH und Co. KG | 14. Dezember |
| Raiffeisenwindpark Lahn II GmbH & Co. KG | 14. Dezember |
| Sechste Brain Capital GmbH | 14. Dezember |
| Breitbandnetz GmbH & Co. KG | 13. Dezember |
| WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG | 11. Dezember |
| Bürgerwindpark Stadum-Sprakebüll II GmbH & Co. KG | 4. Dezember |
| Miller Forest Investment Aktiengesellschaft | 29. November |
| BVT Windpark Emlichheim GmbH & Co. KG | 23. November |
| infra fürth gmbh | 19. November |
| Solvium Capital GmbH | 16. November |
| Jäderberg & Cie. GmbH | 15. November, zweimal |
| DGR Deutsche Genussrecht AG | 13. November |
| Buss Capital GmbH & Co. KG | 9. November |
Die meisten Einträge betreffen Bekanntmachungen nach § 9 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz. Daneben erscheinen beispielsweise ein Hinweis auf Prospekte und die Beendigung eines öffentlichen Angebots.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einem Jahresabschluss, einem Insolvenzbeschluss oder einem Abwicklungsbericht.
Wer wissen möchte, wie viel Geld Anleger tatsächlich zurückbekommen haben, benötigt andere Unterlagen.
Dazu gehören Leistungsbilanzen, Ausschüttungsübersichten, Jahresabschlüsse, Liquidationsberichte und gegebenenfalls Insolvenzunterlagen.
Solvium Capital: Ein konkretes Anlageangebot wurde vollständig abgewickelt
Besonders aufschlussreich ist der Eintrag zur Solvium Capital GmbH vom 16. November 2018.
Die damalige Bekanntmachung betraf die Beendigung des öffentlichen Angebots der Vermögensanlagen „Container Select Plus Nr. 3“ und „Container Select Plus Nr. 4“.
Für diese beiden Angebote liegt inzwischen ein konkretes Ergebnis vor.
Am 8. April 2026 teilte Solvium mit, dass beide Vermögensanlagen Ende März 2026 vollständig und planmäßig beendet worden seien.
Nach Unternehmensangaben hatten im Jahr 2018 insgesamt 661 Anleger rund neun Millionen Euro investiert.
Die Investments sahen zunächst eine Mietlaufzeit von 36 Monaten vor. Anleger konnten die Laufzeit zweimal um jeweils zwei Jahre verlängern.
Am Ende der vereinbarten Laufzeit wurden die Container nach Angaben des Unternehmens zu den vertraglich vorgesehenen Preisen zurückgekauft.
Insgesamt sollen Mietzahlungen und Rückzahlungen von rund 10,8 Millionen Euro an die Anleger geflossen sein.
Das ist ein konkreter, positiver Abwicklungsbericht.
Allerdings stammen die Zahlen aus einer Unternehmensmitteilung. Eine unabhängige Prüfung sämtlicher Einzelabrechnungen liegt unserer Redaktion nicht vor.
Die rund 10,8 Millionen Euro umfassen zudem sowohl laufende Zahlungen als auch Kapitalrückflüsse. Die Differenz zum ursprünglich investierten Betrag ist deshalb nicht ohne Weiteres mit einer einheitlichen Nettorendite für jeden einzelnen Anleger gleichzusetzen.
Anleger konnten unterschiedliche Laufzeiten und Vertragsbedingungen gehabt haben. Auch individuelle Kosten und Steuern beeinflussen die tatsächlich erzielte Rendite.
Trotzdem lässt sich festhalten: Für genau diese beiden historischen Containerangebote berichtet der Anbieter von einer vollständigen und planmäßigen Erfüllung der vereinbarten Zahlungen.
Das ist ein wichtiges Gegenbeispiel zu der pauschalen Annahme, sämtliche Sachwertanlagen seien gescheitert.
Gleichzeitig ist eine erfolgreiche Abwicklung einzelner Produkte kein Beweis dafür, dass alle anderen Angebote derselben Unternehmensgruppe gleich sicher waren oder sind.
Stiftung Warentest hatte bereits 2022 vor Risiken anderer Solvium-Produkte gewarnt, insbesondere bei nachrangigen Namensschuldverschreibungen.
Die Lehre daraus lautet: Nicht der Name des Anbieters allein entscheidet über das Risiko, sondern die konkrete Vertrags- und Finanzierungsstruktur.
TSO Europe Funds: Frühere Erfolge, später ausgesetzte Ausschüttungen
Ein weiterer auffälliger Eintrag betrifft die TSO Europe Funds, Inc. aus Atlanta im US-Bundesstaat Georgia.
Das Unternehmen erscheint auf der historischen Liste gleich zweimal am 21. Dezember 2018.
TSO ist im Bereich US-amerikanischer Immobilieninvestments tätig und hat über die Jahre verschiedene Anlageangebote für deutsche Investoren aufgelegt.
Eine 2025 veröffentlichte Plausibilitätsprüfung zu einem TSO-Anlageprodukt beschreibt sowohl frühere erfolgreiche Fondsabschlüsse als auch Veränderungen bei laufenden Beteiligungen.
Danach hatten Anleger bei vier bereits abgeschlossenen Fonds Mittelrückflüsse zwischen 191 und 240 Prozent ihrer jeweiligen Beteiligungssumme erhalten.
Solche Zahlen klingen zunächst eindrucksvoll.
Sie müssen allerdings sorgfältig eingeordnet werden: Ein Gesamtmittelrückfluss von beispielsweise 191 Prozent ist keine jährliche Rendite von 91 Prozent. Entscheidend sind die Laufzeit, die zeitliche Verteilung der Zahlungen, die individuellen Kosten und die steuerliche Behandlung.
Zugleich hält die Plausibilitätsprüfung fest, dass die TSO-Gruppe im Jahr 2024 entschieden hatte, Ausschüttungen bei laufenden Fonds zunächst auszusetzen.
Als Gründe werden die schwierige wirtschaftliche Lage sowie die Verwendung vorhandener Liquidität für werterhaltende oder wertsteigernde Maßnahmen und die Reduzierung von Darlehen genannt.
Für Anleger ist das eine erhebliche Veränderung.
Denn wer bei einer Immobilienbeteiligung mit laufenden Ausschüttungen gerechnet hat, kann durch deren Aussetzung finanziell unter Druck geraten.
Dabei bedeutet eine ausgesetzte Ausschüttung nicht automatisch, dass die Beteiligung wertlos ist.
Es bedeutet aber, dass die erwarteten Zahlungen zumindest zeitweise nicht zur Verfügung stehen.
Welche konkrete TSO-Beteiligung hinter den beiden Bekanntmachungen vom Dezember 2018 stand und wie sich gerade diese Beteiligung bis Oktober 2026 entwickelt hat, lässt sich aus dem Screenshot allein nicht feststellen.
Eine pauschale Aussage, sämtliche damaligen TSO-Anleger hätten Gewinne erzielt oder Verluste erlitten, wäre deshalb nicht gerechtfertigt.
Miller Forest Investment: Wald als Sachwert, aber keine garantierte Rendite
Die Miller Forest Investment Aktiengesellschaft aus Schlier erscheint in der historischen Übersicht mit einer Bekanntmachung vom 29. November 2018.
Das Geschäftsmodell von Waldinvestments spricht insbesondere Anleger an, die Sachwerte mit ökologischen oder nachhaltigen Zielen verbinden möchten.
Die Idee ist nachvollziehbar: Bäume wachsen, Holz besitzt einen wirtschaftlichen Wert und eine spätere Ernte kann Verkaufserlöse ermöglichen.
Doch zwischen einem wachsenden Baumbestand und einer erfolgreichen Geldanlage besteht ein erheblicher Unterschied.
Ein öffentlich zugänglicher Verkaufsprospekt der Miller Forest Investment AG aus dem Jahr 2020 beschreibt ausdrücklich verschiedene wirtschaftliche Risiken.
Dazu gehören eine geringere Nachfrage nach Holz, ungünstige Entwicklungen der Holzpreise, höhere Kosten für Bewirtschaftung und Ernte sowie mögliche Ausfälle des Baumbestands.
Der Prospekt weist darauf hin, dass Anleger geringere als die prognostizierten Auszahlungen erhalten oder unter bestimmten Umständen vollständig ausfallen können.
Auch mögliche Folgen einer Insolvenz der Emittentin werden beschrieben.
Diese Risikohinweise beweisen nicht, dass das Unternehmen insolvent geworden ist oder Anleger tatsächlich Verluste erlitten haben.
Sie zeigen vielmehr, dass Waldinvestments keine garantierte Kapitalrückzahlung bieten.
Für die konkret 2018 veröffentlichte Vermögensanlage konnte im Rahmen dieser Recherche keine belastbare, vollständige Schlussabrechnung ermittelt werden.
Die Frage nach dem tatsächlichen Ergebnis bleibt daher offen.
Anleger sollten insbesondere prüfen, welches Vertragsmodell sie abgeschlossen haben, welche Rechte an Grundstücken oder Bäumen bestehen und welche Ernte- beziehungsweise Auszahlungstermine vereinbart wurden.
BVT Windpark Emlichheim: Ein Standort wird weiterentwickelt
Auf der historischen Liste findet sich auch die BVT Windpark Emlichheim GmbH & Co. KG.
Der Windparkstandort Emlichheim in Niedersachsen ist weiterhin Gegenstand wirtschaftlicher Aktivitäten.
Nach Angaben der BVT-Unternehmensgruppe wurde der Standort bereits 2018 durch ein Repowering modernisiert.
Die damals bestehenden Windenergieanlagen wurden durch leistungsfähigere Anlagen ersetzt.
Im Oktober 2026 berichtete BVT außerdem über die frühere als geplante Inbetriebnahme von sechs zusätzlichen Windenergieanlagen am Standort.
Damit erhöhte sich die Gesamtleistung des Windparks nach Unternehmensangaben auf mehr als 61 Megawatt.
Für die Erweiterung wurde ein Investitionsvolumen von rund 45 Millionen Euro genannt.
Das sind Hinweise auf eine fortgesetzte Entwicklung des Windparkstandorts.
Allerdings ist eine entscheidende Unterscheidung erforderlich.
Die jüngere Erweiterung wurde über die BVT Windpark Emlichheim 2 GmbH & Co. KG finanziert.
Diese Gesellschaft ist nicht automatisch mit der 2018 in der Übersicht genannten BVT Windpark Emlichheim GmbH & Co. KG gleichzusetzen.
Auch die erfolgreiche Inbetriebnahme neuer Anlagen beweist nicht, dass die Anleger einer bestimmten älteren Beteiligung sämtliche prognostizierten Ausschüttungen erhalten haben.
Dafür müssten die Jahresabschlüsse und die Ausschüttungshistorie der konkreten Gesellschaft geprüft werden.
Der Fall zeigt damit besonders deutlich, warum bei Sachwertinvestments die genaue Identität der Anlagegesellschaft entscheidend ist.
Ein wirtschaftlich aktiver Windparkstandort und ein bestimmter Anlegervertrag sind nicht dasselbe.
Bürgerwindparks: Viele Gesellschaften, viele unterschiedliche Risiken
Auffällig ist die hohe Zahl an Windparkgesellschaften in der historischen Übersicht.
Dazu gehören der Bürgerwindpark Riepsterhammrich, der Windpark Lütjenhorn Kalleshave, der Raiffeisenwindpark Lahn II, die WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG und der Bürgerwindpark Stadum-Sprakebüll II.
Solche Beteiligungen wurden häufig mit dem Gedanken verbunden, Bürger unmittelbar an der Energiewende teilhaben zu lassen.
Windenergieanlagen können über viele Jahre Strom produzieren und entsprechende Einnahmen erzielen.
Die wirtschaftlichen Ergebnisse hängen jedoch von zahlreichen Faktoren ab.
Entscheidend sind insbesondere die tatsächlichen Windverhältnisse, die technische Verfügbarkeit der Anlagen, Reparatur- und Wartungskosten, Finanzierungsbedingungen sowie die erzielten Stromerlöse.
Hinzu kommen mögliche Kosten für den späteren Rückbau der Anlagen.
Auch die Rechtsform spielt eine Rolle.
Bei einer Kommanditbeteiligung bestehen andere Rechte und Risiken als bei einem Nachrangdarlehen oder einer anderen Vermögensanlage.
Die historischen Bekanntmachungen belegen nicht, welche Ausschüttungen die einzelnen Gesellschaften seit 2018 vorgenommen haben.
Ebenso wenig lassen sich daraus Rückzahlungsquoten oder endgültige Anlageergebnisse ableiten.
Eine seriöse Bewertung müsste für jede Gesellschaft gesondert erfolgen.
Dafür wären die Jahresabschlüsse der Jahre 2018 bis 2025, die aktuellen Gesellschaftsberichte und die konkreten Anlegerinformationen auszuwerten.
Weitere Gesellschaften: Warum eine fehlende Erfolgsmeldung noch keinen Verlust beweist
Die Liste enthält außerdem BWP Buchholz, PANARUBBER 19, Sechste Brain Capital, Breitbandnetz, infra fürth, Jäderberg & Cie., DGR Deutsche Genussrecht und Buss Capital.
Hier ist besondere Zurückhaltung geboten.
Die bloße Nennung einer Gesellschaft in einer Kapitalmarktübersicht aus dem Jahr 2018 erlaubt keine verlässliche Aussage darüber, ob ein bestimmtes Investment erfolgreich war.
Es wäre ebenso falsch, aus dem Fehlen einer aktuellen öffentlichen Erfolgsmeldung auf einen Vermögensverlust zu schließen.
Auch ein noch bestehendes Unternehmen beweist nicht, dass eine konkrete frühere Anlage vollständig zurückgezahlt wurde.
Gerade bei geschlossenen Beteiligungen können mehrere Gesellschaften innerhalb einer Unternehmensgruppe existieren.
Manche Anlagen laufen über Jahrzehnte.
Andere wurden möglicherweise bereits beendet oder auf andere Rechtsträger übertragen.
Wieder andere können weiterhin Ausschüttungen leisten, ohne dass darüber regelmäßig öffentlich berichtet wird.
Für die genannten Gesellschaften liegen im Rahmen dieser Recherche keine ausreichend verifizierten, produktspezifischen Schlussabrechnungen vor, um ein abschließendes Urteil über den Anlageerfolg abzugeben.
Was Anleger bei einer historischen Beteiligung prüfen sollten
Wer 2018 eine der genannten Anlagen gezeichnet hat, sollte sich nicht allein auf die damalige Renditeprognose oder den aktuellen Internetauftritt des Anbieters verlassen.
Wichtig ist eine vollständige persönliche Anlagebilanz.
Dazu gehören der ursprünglich investierte Betrag, ein mögliches Agio, sämtliche tatsächlich erhaltenen Ausschüttungen, nachträgliche Einzahlungen und der aktuelle Wert beziehungsweise der endgültige Rückzahlungsbetrag.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Ausschüttungen und Gewinnen.
Bei manchen Beteiligungen können Auszahlungen teilweise aus der Rückführung des ursprünglich investierten Kapitals stammen.
Eine Ausschüttung von beispielsweise 5.000 Euro bedeutet daher nicht automatisch, dass ein Anleger 5.000 Euro Gewinn erzielt hat.
Ebenso können steuerliche Ergebnisse von den tatsächlichen Zahlungsströmen abweichen.
Wer einen Verlust vermutet, sollte zudem prüfen, ob noch Ansprüche gegen die Anlagegesellschaft, Vermittler oder andere Beteiligte bestehen.
Ob solche Ansprüche durchsetzbar sind, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung, möglichen Pflichtverletzungen und den geltenden Verjährungsregeln ab.
Ein acht Jahre alter Vertrag führt nicht automatisch dazu, dass sämtliche Ansprüche verjährt sind. Umgekehrt dürfen Anleger auch nicht davon ausgehen, dass sie unbegrenzt Zeit haben.
Warum die damalige Veröffentlichung kein Gütesiegel war
Ein grundlegendes Missverständnis betrifft die Rolle der Kapitalmarktaufsicht.
Anleger könnten annehmen, dass eine im Zusammenhang mit dem Vermögensanlagengesetz veröffentlichte Bekanntmachung eine besondere staatliche Bestätigung für die Qualität der Geldanlage darstellt.
Das ist nicht der Fall.
Die Einhaltung von Veröffentlichungspflichten bedeutet nicht, dass der Staat eine bestimmte Rendite garantiert.
Auch eine aufsichtsrechtliche Prospektprüfung ist nicht mit einer wirtschaftlichen Empfehlung gleichzusetzen.
Für Anleger bleibt deshalb entscheidend, ob das Geschäftsmodell tragfähig ist und ob die Vertragsbedingungen zu ihrer persönlichen Risikobereitschaft passen.
Die historische Liste zeigt vor allem, wie viele unterschiedliche Sachwertangebote damals auf dem Markt waren.
Sie sagt aber nicht, welche davon aus heutiger Sicht eine gute oder schlechte Investition darstellten.