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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei FTT Distribution GmbH angeordnet

Das Insolvenzgericht Ingolstadt hat im Verfahren unter dem Aktenzeichen IN 566/26 am 28.10.2026 um 08:15 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist die FTT Distribution GmbH mit Sitz in Rohrbach. Nach der Bekanntmachung wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Für Laien bedeutet das: Über das Vermögen des Unternehmens gelten ab diesem Zeitpunkt besondere Sicherungsregeln. Das Gericht will damit verhindern, dass Vermögenswerte vor Abschluss des Verfahrens beiseitegeschafft, vermindert oder sonst nachteilig verändert werden. Die Entscheidung fällt in ein Verfahren über den Antrag der FTT Distribution GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.

Welche Folgen die Anordnung hat

Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das heißt: Das Unternehmen kann nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen, wenn diese Zustimmung fehlt. Die Anordnung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen. Damit sollen offene Forderungen des Unternehmens unter Kontrolle gehalten werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Kai Christian Uhr mit Kanzleisitz in Nürnberg bestellt. Er ist nach der Bekanntmachung befugt, Außenstände einschließlich der Guthaben bei Verkaufsplattformen und Zahlungsdienstleistern einzuziehen, freies Vermögen zu verwerten sowie Gelder der Schuldnerin in Besitz zu nehmen. Leistungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Was das für Kunden, Anleger und Gläubiger heißen kann

Für Kunden und andere Geschäftspartner kann eine solche Sicherungsmaßnahme bedeuten, dass Zahlungen, Guthaben oder offene Forderungen nicht mehr wie gewohnt behandelt werden. Gläubiger sollen damit vor allem wissen, dass Vermögenswerte des Unternehmens nun unter besonderer Kontrolle stehen. Wer Forderungen gegen die FTT Distribution GmbH hat, muss damit rechnen, dass weitere Schritte im Insolvenzverfahren folgen können.

Wichtig ist: Die jetzige Bekanntmachung sagt noch nicht, wie das Verfahren am Ende ausgeht. Sie legt zunächst nur Sicherungsmaßnahmen fest. Ob es später zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt und wie dann weiter verfahren wird, ergibt sich aus weiteren Entscheidungen des Insolvenzgerichts Ingolstadt im Aktenzeichen IN 566/26.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten eigene Unterlagen prüfen, offene Forderungen und Zahlungen sorgfältig dokumentieren und auf weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts achten. Wer Gläubiger der FTT Distribution GmbH ist, sollte seine Ansprüche geordnet festhalten und auf Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters achten. Verbindliche Auskünfte zur weiteren Behandlung von Forderungen ergeben sich erst aus den nächsten Schritten im Verfahren.

Die Bekanntmachung wurde am 28.10.2026 veröffentlicht und betrifft die FTT Distribution GmbH mit Sitz in Rohrbach beim Insolvenzgericht Ingolstadt unter dem Aktenzeichen IN 566/26.

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