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Augsburg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung über Bäckerei – Konditorei Vögele GmbH an

Das Insolvenzgericht Augsburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 955/26 am 28.10.2026 um 09:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist die Bäckerei – Konditorei Vögele GmbH mit Sitz in Schwabmünchen. Nach der Bekanntmachung soll damit das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Nach dem Beschluss wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das ist eine Schutzmaßnahme im vorläufigen Insolvenzverfahren. Sie soll verhindern, dass Vermögenswerte der Schuldnerin ohne Kontrolle verschoben oder gemindert werden. Die Anordnung stützt sich auf § 21 Abs. 1 und 2 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Timo D. Plessow, Werner-Haas-Straße 8, 86153 Augsburg, bestellt. Zugleich gilt: Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das betrifft nach der Bekanntmachung auch die Einziehung von Außenständen. Damit sind also auch Forderungen gemeint, die noch bei Dritten offenstehen.

Folgen für Kunden, Gläubiger und Vertragspartner

Für Betroffene heißt das vor allem: Zahlungen, Forderungen und sonstige Vermögensbewegungen können ab sofort von der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen. Wer der Gesellschaft noch Geld schuldet, sollte daher besonders sorgfältig prüfen, an wen und auf welche Weise noch geleistet werden darf. Wer selbst Forderungen gegen die Schuldnerin hat, sollte seine Unterlagen gut aufbewahren.

Die Bekanntmachung sagt nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist. Sie teilt vielmehr mit, dass das Gericht zunächst Sicherungsmaßnahmen getroffen hat. Solche Maßnahmen dienen dazu, die wirtschaftliche Lage geordnet zu sichern, bis über das weitere Verfahren entschieden wird.

Wichtig ist auch: Aus der Bekanntmachung ergeben sich keine Aussagen über Ursachen, wirtschaftliche Hintergründe oder eine spätere Entwicklung des Unternehmens. Genannt werden nur das Verfahren, die Sicherungsmaßnahmen, das Aktenzeichen IN 955/26, das Insolvenzgericht Augsburg und der Sitz Schwabmünchen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten eigene Forderungen und offene Zahlungen prüfen und sich an die angeordneten Vorgaben halten. Wer mit der Schuldnerin in laufenden Geschäften steht, sollte insbesondere beachten, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise sollten vollständig gesichert werden.

Wenn Sie selbst Gläubiger sind, ist es sinnvoll, alle Ansprüche und Belege geordnet bereitzuhalten. Für die weitere Abwicklung ist entscheidend, welche Schritte das Insolvenzgericht Augsburg im Verfahren IN 955/26 als Nächstes anordnet.

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