Das Insolvenzgericht Duisburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der I & M Service GmbH abgewiesen. Grundlage ist der Beschluss vom 27.10.2026 im Verfahren 620 IN 2571/25. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 28.10.2026 veröffentlicht. Die Firma hat ihren Sitz in Duisburg und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34960 eingetragen.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Situation. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen, haben aber in solchen Fällen oft nur geringe Aussichten, noch Geld zu erhalten. Auch eine geordnete Befriedigung der Gläubiger durch das Insolvenzgericht findet dann nicht statt.
Folgen für die Gesellschaft
Nach einer solchen Abweisung kommt es in der Regel zur Eintragung der Entscheidung in das Handelsregister. Üblicherweise folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Für Betroffene bedeutet das: Die Firma wird rechtlich nicht über ein eröffnetes Insolvenzverfahren abgewickelt, sondern gerät in eine Situation, in der die weitere Abwicklung regelmäßig ohne Insolvenzverfahren erfolgt.
Wichtig ist: Aus der Abweisung mangels Masse lassen sich keine Aussagen darüber ableiten, warum das Unternehmen in diese Lage geraten ist. Die Bekanntmachung enthält dazu keine Angaben. Ebenso nennt sie keine Zahlen zu Schulden, Umsätzen, Mitarbeitern oder Kunden.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die I & M Service GmbH hat, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege, Mahnungen und Schriftverkehr sorgfältig sichern. Das gilt auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen. Eine schnelle rechtliche Prüfung kann sinnvoll sein, weil die Erfolgsaussichten einer eigenen Forderungsdurchsetzung in solchen Fällen oft begrenzt sind.
Wer unsicher ist, sollte zeitnah Rechtsrat einholen und prüfen lassen, welche Schritte noch möglich sind.