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Betrugsversuche mit MediaMarkt-Fakeshops: Wie Kriminelle Verbraucher mit vermeintlichen Technik-Schnäppchen täuschen

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Wer im Internet nach einem neuen Smartphone, einem Fernseher, einer Waschmaschine oder einem anderen Elektronikgerät sucht, vergleicht häufig zunächst die Preise verschiedener Anbieter. Besonders attraktive Angebote können dabei schnell die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Genau diese Situation nutzen Betrüger aus, indem sie gefälschte Verkaufsseiten erstellen, die bekannten Onlineshops zum Verwechseln ähnlich sehen.

Ein Beitrag des österreichischen Rundfunks ORF mit dem Titel „Betrugsversuche mit Media-Markt-Fakeshops“ greift diese Problematik auf. Im Mittelpunkt steht eine Betrugsmasche, bei der Kriminelle den Namen beziehungsweise das Erscheinungsbild des bekannten Elektronikhändlers MediaMarkt für vermeintliche Verkaufsangebote missbrauchen.

Für Verbraucher liegt die Gefahr darin, dass sie möglicherweise nicht erkennen, dass sie sich auf einer betrügerischen Internetseite befinden. Wer dort eine Bestellung aufgibt und bezahlt, riskiert, dass die versprochene Ware niemals geliefert wird.

Dabei ist eine wichtige Unterscheidung erforderlich: Ein Fakeshop, der sich als MediaMarkt ausgibt, ist nicht mit dem tatsächlichen Händler gleichzusetzen. Die missbräuchliche Verwendung einer bekannten Marke bedeutet nicht, dass das betreffende Unternehmen selbst an dem Betrug beteiligt ist.

Warum bekannte Handelsmarken für Fakeshops besonders attraktiv sind

Der Erfolg vieler betrügerischer Onlineshops beruht auf Vertrauen.

Verbraucher kennen große Handelsketten aus der Werbung, aus stationären Geschäften oder von früheren Einkäufen. Wenn ihnen im Internet ein vermeintlicher Shop einer solchen Marke begegnet, erwarten sie häufig einen professionellen Bestellprozess, eine zuverlässige Lieferung und die üblichen Möglichkeiten zur Reklamation.

Betrüger versuchen, genau diese Erwartungen auszunutzen.

Sie gestalten Internetseiten so, dass diese auf den ersten Blick wie die Angebote bekannter Unternehmen aussehen. Dazu können Logos, ähnliche Farben, Produktbilder, Werbebanner und vertraut wirkende Seitenelemente gehören.

Mitunter werden auch Texte zu Versand, Rückgabe oder Kundenservice übernommen oder nachgeahmt.

Dadurch entsteht der Eindruck eines regulären Onlinegeschäfts, obwohl hinter der Seite tatsächlich ein unbekannter Betreiber stehen kann.

Besonders problematisch ist, dass gefälschte Shops nicht zwangsläufig durch ein unprofessionelles Erscheinungsbild auffallen. Auch betrügerische Internetseiten können heute technisch und optisch überzeugend gestaltet sein.

Eine moderne Website ist deshalb noch kein Beleg für die Seriosität ihres Betreibers.

Auffällig günstige Elektronikangebote als Lockmittel

Elektronikprodukte eignen sich besonders für Fakeshop-Betrug, weil viele Verbraucher die üblichen Marktpreise zumindest ungefähr kennen.

Wird ein begehrtes Smartphone, ein hochwertiger Fernseher oder eine Spielkonsole plötzlich deutlich günstiger angeboten als bei anderen Händlern, kann dies einen starken Kaufanreiz auslösen.

Ein niedriger Preis ist für sich genommen allerdings noch kein Beweis für Betrug. Seriöse Händler bieten regelmäßig Sonderaktionen, Auslaufmodelle oder reduzierte Restbestände an.

Verdächtig wird ein Angebot insbesondere dann, wenn mehrere Auffälligkeiten zusammenkommen.

Dazu können ein ungewöhnlich hoher Preisnachlass, ein unbekannter Internetauftritt, fehlende nachvollziehbare Unternehmensangaben oder eingeschränkte Zahlungsmöglichkeiten gehören.

Auch künstlicher Zeitdruck kann eine Rolle spielen.

Wenn eine Website behauptet, ein Angebot gelte nur noch wenige Minuten oder es seien angeblich nur noch ein oder zwei Geräte verfügbar, kann dies Verbraucher zu einer vorschnellen Entscheidung verleiten.

Solche Angaben müssen nicht zwangsläufig betrügerisch sein. In Verbindung mit weiteren Warnsignalen sollten sie jedoch Anlass für eine genauere Prüfung geben.

Die Internetadresse ist ein entscheidender Hinweis

Eines der wichtigsten Merkmale zur Erkennung eines Fakeshops ist die tatsächliche Internetadresse.

Betrüger können Internetdomains registrieren, die bekannte Markennamen enthalten oder diesen stark ähneln. Häufig werden zusätzliche Begriffe wie „Sale“, „Outlet“, „Aktion“ oder „Sonderangebote“ verwendet.

Auch kleine Schreibabweichungen können dazu führen, dass eine Adresse auf den ersten Blick offiziell wirkt, tatsächlich aber zu einem fremden Betreiber gehört.

Verbraucher sollten deshalb nicht nur auf das Logo im oberen Bereich einer Website achten, sondern die vollständige Adresse im Browser prüfen.

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn ein vermeintlicher Marken-Onlineshop über eine ungewöhnliche Domain erreichbar ist.

Wer unsicher ist, sollte die Internetseite nicht über den erhaltenen Werbelink öffnen, sondern die offizielle Adresse des Händlers selbst eingeben oder dessen reguläre App verwenden.

Dabei sollte auch geprüft werden, ob die beworbene Aktion tatsächlich auf dem offiziellen Internetauftritt zu finden ist.

Wichtig ist außerdem: Das Schloss-Symbol beziehungsweise eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung beweist nicht, dass ein Onlineshop seriös ist.

Eine solche Verbindung schützt in erster Linie die technische Übertragung von Daten. Auch betrügerische Websites können gültige Verschlüsselungszertifikate verwenden.

Gefälschte Werbung kann Verbraucher auf betrügerische Seiten führen

Fakeshops werden nicht ausschließlich über direkte Internetadressen verbreitet.

Betrüger können versuchen, ihre Angebote über Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Werbeanzeigen oder Nachrichten bekannt zu machen.

Dadurch kann eine gefälschte Verkaufsseite auch Menschen erreichen, die nicht gezielt nach einem unbekannten Händler gesucht haben.

Besonders problematisch sind Anzeigen, die den Eindruck einer offiziellen Sonderaktion erwecken.

Wer eine solche Werbung anklickt, sollte anschließend kontrollieren, ob die aufgerufene Internetadresse tatsächlich zum bekannten Händler gehört.

Auch eine prominent platzierte Suchmaschinenanzeige ist keine Garantie für die Echtheit des Angebots.

Die Position eines Suchergebnisses sagt nicht automatisch etwas über die rechtliche Identität oder Zuverlässigkeit des Anbieters aus.

Vorsicht bei Vorkasse und Überweisungen

Ein besonders hohes finanzielles Risiko entsteht, wenn ein betrügerischer Shop ausschließlich oder bevorzugt Zahlungen per Banküberweisung verlangt.

Wird Geld an einen unbekannten Empfänger überwiesen, kann es schwierig sein, den Betrag später zurückzuerhalten.

Eine bereits ausgeführte Überweisung lässt sich nicht ohne Weiteres einseitig rückgängig machen.

Deshalb sollten Verbraucher besonders aufmerksam werden, wenn ein Shop zunächst mehrere Zahlungsmöglichkeiten anzeigt, beim eigentlichen Bezahlvorgang aber nur noch Vorkasse anbietet.

Auch ungewöhnliche Kontoverbindungen oder ein Zahlungsempfänger, der nicht zum angegebenen Händler passt, können Warnsignale sein.

Allerdings ist nicht jede Vorkassezahlung automatisch betrügerisch.

Entscheidend ist das Gesamtbild des Angebots.

Bei unbekannten Shops können Zahlungsmethoden mit einem geeigneten Käuferschutz das Risiko eines finanziellen Verlustes unter bestimmten Voraussetzungen verringern.

Dabei müssen jedoch die jeweiligen Bedingungen des Zahlungsdienstleisters beachtet werden.

Ein Käuferschutz ist nicht in jedem Fall verfügbar und ersetzt nicht die sorgfältige Prüfung des Verkäufers.

Ein Impressum allein reicht nicht aus

Viele Verbraucher achten bei unbekannten Onlineshops auf das Impressum. Das ist sinnvoll, reicht aber nicht immer aus.

Betrüger können vollständige Unternehmensangaben vortäuschen oder Daten tatsächlich existierender Firmen ohne deren Wissen verwenden.

Eine angegebene Anschrift oder Handelsregisternummer beweist deshalb noch nicht, dass der Betreiber der Website mit dem genannten Unternehmen identisch ist.

Verbraucher sollten bei Zweifeln prüfen, ob Firmenname, Adresse und Kontaktmöglichkeiten zusammenpassen.

Besonders auffällig sind widersprüchliche Angaben, ungewöhnliche E-Mail-Adressen oder Kontaktmöglichkeiten, die nicht funktionieren.

Auch fehlende oder offensichtlich fehlerhafte Informationen zu Widerruf, Rückgabe und Gewährleistung können auf einen unseriösen Anbieter hindeuten.

Umgekehrt gilt: Selbst professionell formulierte Rechtstexte und ein vollständig wirkendes Impressum sind kein sicherer Echtheitsnachweis.

Was tun, wenn bereits bestellt und bezahlt wurde?

Wer den Verdacht hat, bei einem gefälschten MediaMarkt-Shop bestellt zu haben, sollte möglichst schnell handeln.

Zunächst sollten sämtliche verfügbaren Belege gesichert werden. Dazu gehören Bestellbestätigungen, Zahlungsnachweise, E-Mails, Nachrichten, Screenshots der Website und die genaue Internetadresse.

Wurde per Banküberweisung bezahlt, sollte umgehend die eigene Bank kontaktiert werden.

Je nach Zeitpunkt und Zahlungsstatus kann möglicherweise noch ein Überweisungsrückruf versucht werden. Ein Erfolg ist allerdings nicht garantiert.

Bei Kreditkartenzahlungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückbuchung über das kartenausgebende Institut infrage kommen.

Wurde ein Zahlungsdienstleister genutzt, sollte geprüft werden, ob dessen Käuferschutzverfahren anwendbar ist.

Betroffene sollten außerdem eine Strafanzeige bei der Polizei erwägen. Der Verdacht eines betrügerischen Onlineshops kann auch über die dafür vorgesehenen Onlinewachen gemeldet werden.

Wurden Zugangsdaten eingegeben, die ebenfalls bei anderen Diensten verwendet werden, sollten die betreffenden Passwörter unverzüglich geändert werden.

Besondere Vorsicht ist erforderlich, wenn zusätzlich Bankdaten, Kreditkarteninformationen oder Ausweisdokumente übermittelt wurden. In solchen Fällen können weitere Schutzmaßnahmen notwendig sein.

Verbraucherzentralen bieten Unterstützung

Wer einen verdächtigen Onlineshop überprüfen möchte, kann ergänzend auf Hilfsangebote der Verbraucherzentralen zurückgreifen.

Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale bietet eine Möglichkeit, Internetadressen auf bestimmte Auffälligkeiten untersuchen zu lassen.

Ein solches Prüfergebnis ersetzt zwar keine vollständige rechtliche oder technische Untersuchung, kann aber bei der ersten Einschätzung helfen.

Bei bereits entstandenen finanziellen Schäden können Verbraucherzentralen außerdem über mögliche weitere Schritte informieren.

Wichtig ist, sich nicht von vermeintlichen Rückholangeboten täuschen zu lassen.

Betrugsopfer können erneut angesprochen werden, etwa mit dem Versprechen, verlorenes Geld gegen eine weitere Gebühr zurückzubeschaffen.

Solche Angebote sollten besonders kritisch geprüft werden.

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