Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Konrad & Krone UG (haftungsbeschränkt) mit Beschluss vom 26.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 3617 IN 11025/25. Die Firma hat ihren Sitz in Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 254944 eingetragen.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreichen würde, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es wird also kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt. Damit gibt es auch keinen Insolvenzverwalter, der das Vermögen geordnet sichern und unter den Gläubigern verteilen könnte.
Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Lage. Ihre Forderungen müssen sie grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen oft gering. Eine geordnete Verteilung aus einer Insolvenzmasse findet gerade nicht statt, weil nach Einschätzung des Gerichts keine ausreichende Masse vorhanden ist.
Folgen für die Gesellschaft
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist das Problem für das Unternehmen nicht erledigt, sondern die Lage der Gesellschaft verschlechtert sich regelmäßig weiter. In der Praxis kann dies in der Regel zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung führen. Welche weiteren Schritte im Einzelfall folgen, hängt vom weiteren rechtlichen Verlauf ab. Aus der Bekanntmachung selbst ergibt sich nur, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen wurde.
Für Verbraucher, Kundinnen und Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen ist jetzt vor allem wichtig, Unterlagen sorgfältig zu sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Wer Geld oder eine Leistung von dem Unternehmen erwartet, sollte außerdem prüfen, ob rechtlicher Rat sinnvoll ist.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Ansprüche möglichst genau dokumentieren und alle Belege geordnet aufbewahren. Falls noch offene Forderungen bestehen, kann es sinnvoll sein, diese schriftlich festzuhalten und rechtliche Schritte zu prüfen. Da bei einer Abweisung mangels Masse oft nur geringe Erfolgsaussichten bestehen, ist schnelles Handeln wichtig.