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Insolvenzantrag gegen Tiber Export UG in Berlin mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat am 26.10.2026 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Tiber Export UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 36t IN 5993/24. Der Sitz des Unternehmens ist Berlin, die Handelsregistereintragung lautet Berlin, HRB 212860.

Was die Entscheidung bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es kommt dann nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.

Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Situation. Ihre Forderungen werden nicht im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens gesammelt und bearbeitet. Sie müssen ihre Ansprüche daher grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind in solchen Fällen in der Regel gering.

Folgen für das Unternehmen

Nach einer solchen Entscheidung wird die Gesellschaft im Regelfall aufgelöst und später aus dem Register gelöscht. Für Außenstehende bedeutet das: Das Unternehmen kann seine Geschäfte nicht mehr wie gewohnt fortführen, und offene Vorgänge werden nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geordnet abgewickelt.

Wichtig ist auch: Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der Forderungen prüft, Vermögenswerte verwertet oder Ansprüche zentral bündelt. Wer noch offene Forderungen gegen die Tiber Export UG (haftungsbeschränkt) hat, muss daher selbst aktiv werden.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Korrespondenz und Nachweise über offene Leistungen oder Anzahlungen sorgfältig sichern. Wer Gutscheine, vorausbezahlte Leistungen oder andere offene Ansprüche hat, sollte den Sachverhalt zeitnah prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Auch wenn die Aussichten oft gering sind, können saubere Unterlagen wichtig sein, um Ansprüche überhaupt noch verfolgen zu können.

Für Kunden und Geschäftspartner gilt: Ruhe bewahren, Fristen im Blick behalten und die eigenen Unterlagen vollständig zusammenstellen. Wer unsicher ist, sollte die weitere Vorgehensweise möglichst früh mit einer Rechtsberatung oder einer Verbraucherberatung besprechen.

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