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Saarland: Bereitschaftsdienstpraxis in Neunkirchen schließt – Patienten müssen sich auf längere Wege einstellen

FirstThinkTank (CC0), Pixabay

22. Oktober 2026. Im Saarland steht eine Veränderung der medizinischen Versorgung bevor. Die Bereitschaftsdienstpraxis am Kohlhof in Neunkirchen soll zum Jahresende schließen.

Damit entfällt ab 2027 ein bisheriges Angebot für Menschen, die außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten ärztliche Hilfe benötigen.

Besonders betroffen sind Patienten, die abends, nachts oder am Wochenende eine medizinische Behandlung benötigen, ohne dass ein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt.

Nach den am 21. Oktober veröffentlichten Informationen müssen erwachsene Patienten aus dem Landkreis Neunkirchen künftig teilweise längere Wege zu anderen Bereitschaftsdienstpraxen zurücklegen.

Für ältere Menschen, Personen ohne eigenes Fahrzeug und Patienten mit eingeschränkter Mobilität können dadurch zusätzliche Schwierigkeiten entstehen.

Die Schließung bedeutet allerdings nicht, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst insgesamt eingestellt wird. Welche Anlaufstellen künftig zuständig sind, muss anhand der entsprechenden Versorgungsregelungen geklärt werden.

Grundsätzlich können Patienten außerhalb der regulären Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 erreichen. Bei lebensbedrohlichen Notfällen ist dagegen der Rettungsdienst unter 112 zuständig.

Die geplante Veränderung wirft Fragen nach der Erreichbarkeit medizinischer Leistungen im ländlichen und kleinstädtischen Raum auf.

Entscheidend ist, ob die verbleibenden Einrichtungen ausreichend Kapazitäten haben und für die betroffenen Patienten tatsächlich erreichbar sind.

Daneben mussten auch im Saarland Internetangebote wegen einer bundesweiten IT-Sicherheitslücke vorübergehend abgeschaltet werden. Unter anderem war das Internetangebot des Saarländischen Rundfunks teilweise betroffen.

Fazit: Für die Bevölkerung im Landkreis Neunkirchen ist die angekündigte Schließung der Bereitschaftsdienstpraxis besonders relevant. Die zuständigen Stellen müssen rechtzeitig darüber informieren, welche Versorgungsangebote ab Januar 2027 zur Verfügung stehen.

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