Das Insolvenzgericht Hildesheim hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 55 IN 26/25 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Wert-Investition Rathausstraße Stolberg GmbH mit Sitz in Sarstedt am 21.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 22.10.2026 veröffentlicht.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Für Gläubiger ist das meist ein ungünstiges Signal. Es gibt dann keinen Insolvenzverwalter, der die vorhandenen Werte geordnet zusammenträgt und an die Gläubiger verteilt.
Nach der Bekanntmachung wurden außerdem die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 24.06.2025 am 21.10.2026 aufgehoben. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Für Gläubiger bedeutet die Abweisung mangels Masse in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Eine geordnete Auszahlung aus einem eröffneten Insolvenzverfahren findet nicht statt. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind meist gering. Bei offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten Betroffene ihre Unterlagen sorgfältig sichern und prüfen, welche Ansprüche sie noch geltend machen können.
Die Bekanntmachung nennt als Firma die Wert-Investition Rathausstraße Stolberg GmbH mit Sitz in Sarstedt und das Register Hildesheim, HRB 204129. Weitere Angaben zur wirtschaftlichen Lage oder zu den Gründen der Insolvenz enthält der Text nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer offene Forderungen, Belege, Rechnungen, Verträge oder Zahlungsnachweise hat, sollte diese vollständig ablegen und zeitnah rechtlichen Rat einholen. Sinnvoll ist es auch, Fristen im Blick zu behalten und schriftlich zu dokumentieren, welche Ansprüche bestehen. Wer Leistungen noch nicht erhalten hat, sollte prüfen, ob eine Rückforderung oder anderweitige Absicherung möglich ist.
In solchen Fällen ist schnelles Handeln wichtig, weil bei einer Abweisung mangels Masse oft nur wenige verwertbare Vermögenswerte vorhanden sind und die Aussichten auf eine spätere Befriedigung der Forderungen meist schlecht sind.