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Auctionata Services GmbH: Was die Bekanntmachung zu den Sicherungsmaßnahmen bedeutet

Vor dem Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) ist unter dem Aktenzeichen 36a IN 1151/17 eine amtliche Bekanntmachung zur Auctionata Services GmbH veröffentlicht worden. Die Firma hat ihren Sitz in Berlin. Als Datum der Bekanntmachung ist der 21.10.2026 genannt.

Worum es in der Bekanntmachung geht

Die Veröffentlichung betrifft Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin. Nach dem Text geht es dabei um den Schlusstermin nach § 197 InsO, der hier nicht als mündlicher Termin, sondern im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 30.11.2026 schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen oder Anträge zu stellen. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.

Für Laien bedeutet das: Das Verfahren befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Es geht nicht mehr um die Frage, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sondern um den Abschluss des Verfahrens, die Prüfung der Schlussrechnung und die Vorbereitung der Schlussverteilung. Außerdem können die Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse mitentscheiden.

Was für Gläubiger, Kunden oder Anleger wichtig ist

In der Bekanntmachung ist angegeben, dass derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 309.967,03 € zu berücksichtigen sind. Dem steht ein Massebestand von 70.282,11 € gegenüber. Aus dem Text ergibt sich außerdem, dass von diesem Betrag zunächst die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen sind. Für Gläubiger heißt das: Ob und in welcher Höhe noch Zahlungen möglich sind, hängt vom weiteren Verfahrensablauf und von der verfügbaren Insolvenzmasse ab.

Der Text enthält auch Ausschlussfristen nach den §§ 189, 190 und 206 InsO. Das ist wichtig, weil verspätet eingehende Stellungnahmen nach dem genannten Zeitpunkt nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden können. Wer betroffen ist, muss daher die Fristen genau beachten.

Die Unterlagen zur Rechnungslegung können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Damit haben Beteiligte die Möglichkeit, die Schlussrechnung und die weiteren Unterlagen zu prüfen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten die Frist bis zum 30.11.2026 beachten und ihre Einwendungen oder Anträge rechtzeitig schriftlich beim Insolvenzgericht vorlegen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Charlottenburg erklären. Einwendungen müssen glaubhaft gemacht werden. Wer Unterlagen oder Fragen zur Schlussrechnung hat, sollte die Aktenlage sorgfältig prüfen und den Inhalt der Bekanntmachung genau beachten.

Im Text sind keine weiteren Angaben zu Ursachen, einem Insolvenzverwalter oder zu einer zukünftigen Entwicklung des Unternehmens enthalten.

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