Das Amtsgericht Bielefeld hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19953 eingetragenen Özden Gastro UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Herford mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 43 IN 390/26. Die Bekanntmachung wurde am 20.10.2026 veröffentlicht.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Nach der Mitteilung des Gerichts lag zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch das schuldnerische Vermögen wird voraussichtlich nicht ausreichen, um die Kosten nach einer Eröffnung zu tragen. Außerdem wurde kein ausreichender Kostenvorschuss gezahlt.
Für die Gläubiger hat das meist ungünstige Folgen. Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der die Vermögenswerte ordnet und an die Gläubiger verteilt. Eine geordnete Verteilung im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens findet damit nicht statt. Die Forderungen müssen Gläubiger grundsätzlich selbst verfolgen; die Aussichten auf eine Befriedigung sind in solchen Fällen oft gering.
Folgen für das Unternehmen und die Eintragung
Die Entscheidung wird im Zusammenhang mit dem Unternehmen im Handelsregister relevant. In der Regel führt eine Abweisung mangels Masse zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Die konkrete Folge für die weitere Registerlage ergibt sich aus dem weiteren Verfahrens- und Registerablauf.
Wichtig ist auch: Die Veröffentlichung nennt nur die Abweisung des Antrags. Über die Ursachen der wirtschaftlichen Lage sagt die Bekanntmachung nichts aus. Deshalb lassen sich daraus keine Rückschlüsse auf Schuldenhöhe, Umsätze, Mitarbeiterzahl oder andere Hintergründe ziehen.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die Özden Gastro UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte Unterlagen sofort sichern, etwa Rechnungen, Verträge, Mahnungen und Schriftverkehr. Das gilt auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen. Betroffene sollten ihre Ansprüche selbst prüfen und bei Bedarf Rechtsrat einholen, weil die Aussichten in einem Fall der Abweisung mangels Masse häufig gering sind.
Für Laien ist wichtig: Eine Abweisung mangels Masse ist keine reguläre Insolvenzabwicklung, sondern das Ende des Verfahrens schon vor der Eröffnung. Gerade deshalb sollten mögliche Ansprüche rasch und sorgfältig dokumentiert werden.