Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Fleet Street Press UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Frankfurt am Main mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 810 IN 771/26 F-77- und wurde am 20.10.2026 veröffentlicht. Nach dem Text der Mitteilung erfolgte die Abweisung bereits am 16.09.2026 nach § 26 Abs. 1 InsO.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Es wird also kein Insolvenzverfahren durchgeführt, und es kommt nicht zu einer geordneten Abwicklung unter einem Insolvenzverwalter.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel keine geregelte Verteilung aus einer Insolvenzmasse. Wer noch offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, muss seine Ansprüche grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten auf Zahlung sind dabei häufig gering, weil gerade die fehlende Masse der Grund für die Abweisung ist.
Folgen für das Unternehmen und Gläubiger
Mit der Abweisung des Antrags ist kein Insolvenzverwalter eingesetzt. Die Bekanntmachung selbst nennt nur die Abweisung des Insolvenzantrags. In solchen Fällen kann es zu einer Eintragung im Handelsregister und im weiteren Verlauf regelmäßig zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung kommen. Für Betroffene ist wichtig: Die eigenen Unterlagen sollten vollständig gesichert werden.
Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten Belege, Verträge, Rechnungen und Schriftwechsel aufbewahren. Wer Ansprüche geltend machen will, sollte diese zügig prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Eine Abweisung mangels Masse verbessert die Chancen auf eine vollständige Rückzahlung meist nicht.
Die amtliche Mitteilung im Überblick
Genannt werden in der Bekanntmachung die Fleet Street Press UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Frankfurt am Main, das Insolvenzgericht Frankfurt am Main, das Register Frankfurt am Main mit der HRB 101341 sowie das Aktenzeichen 810 IN 771/26 F-77-. Veröffentlicht wurde die Nachricht am 20.10.2026.
Was Betroffene jetzt tun können: Unterlagen sichern, offene Forderungen prüfen, Fristen notieren und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen. Wer noch Ansprüche gegen die Gesellschaft hat, sollte schnell handeln und die eigenen Beweise geordnet zusammenstellen.