Das Insolvenzgericht Verden (Aller) hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 11 IN 72/26 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Easy Kiosk Achim UG abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Datum 20.10.2026. Als Sitz des Unternehmens ist Achim genannt, das Register ist Walsrode, HRB 212354.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Die Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für die Gläubiger gibt es damit kein eröffnetes Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter, der die vorhandenen Werte ordnet und verteilt.
Eine solche Entscheidung ist für Gläubiger meist ungünstig. Es findet keine geordnete Verteilung an die Gläubiger im Insolvenzverfahren statt. Wer Forderungen gegen das Unternehmen hat, muss diese in der Regel selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Zahlungen zu erhalten, sind meist gering.
Folgen für das Unternehmen
Nach einer Abweisung mangels Masse wird die Entscheidung im Regelfall auch im Handelsregister eingetragen. In der Folge kommt es üblicherweise zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für das Unternehmen bedeutet die Entscheidung daher einen sehr weitreichenden Schritt, weil kein reguläres Insolvenzverfahren mehr durchgeführt wird.
Für Kundinnen und Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, ist die Lage besonders wichtig. Sie sollten alle Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Belege, Verträge, Rechnungen, E-Mails und Nachweise über Zahlungen. Wer Ansprüche prüfen oder durchsetzen will, sollte die eigenen Unterlagen geordnet bereithalten und gegebenenfalls Rechtsrat einholen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Forderungen und Nachweise sofort zusammentragen und schriftlich sichern. Wer offene Ansprüche gegen die Easy Kiosk Achim UG hat, muss damit rechnen, dass die Durchsetzung schwierig wird. Wenn es um größere Beträge oder um unklare Vertragslagen geht, kann eine rechtliche Beratung helfen, die nächsten Schritte besser einzuschätzen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.