Das Landgericht Verden in Niedersachsen hat eine 64-jährige Hebamme zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Hintergrund ist der Tod eines Babys nach einer Hausgeburt im Januar 2015. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Hebamme schwerwiegende Fehler bei der Betreuung der werdenden Mutter gemacht.
Die Geburt dauerte nach Angaben der Anklage rund 35 Stunden. Schließlich wurde die Mutter in ein Krankenhaus gebracht. Dort kam das Mädchen tot zur Welt. Als Todesursache wurde eine Sauerstoffunterversorgung festgestellt.
Das Gericht warf der Hebamme vor, den Zustand von Mutter und Kind nicht ausreichend überwacht und auf Warnzeichen nicht rechtzeitig reagiert zu haben.
Insbesondere habe sie trotz des Verdachts auf einen Blasensprung und trotz fehlender Fortschritte bei der Geburt nicht die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
Der Vorsitzende Richter Markus Tittel machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass die Hebamme ihre beruflichen Pflichten erheblich verletzt habe. Sie hätte wesentlich früher handeln müssen.
Auch die Verständigung zwischen der Hebamme und den Eltern sei nach Auffassung des Gerichts unzureichend gewesen. Einen Plan für mögliche Komplikationen habe es nicht gegeben.
Bereits 2024 war die Hebamme zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte nach einer Revision den Schuldspruch, ordnete jedoch eine erneute Entscheidung über die Strafhöhe an.
Damit stand die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Hebamme bereits fest. Im nunmehr dritten Verfahren ging es um die Höhe der Strafe.
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Dieser Forderung folgte das Landgericht.
Die Verteidigung hatte dagegen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr beantragt. Sie verwies unter anderem darauf, dass die Mutter selbst eine Geburt im Krankenhaus abgelehnt habe. Nach Ansicht des Verteidigers seien außerdem entlastende Umstände nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Die Hebamme räumte in ihrem letzten Wort Fehler ein. Sie erklärte, dass sie heute vieles anders machen würde und sich ihre damaligen Entscheidungen bis heute nicht verzeihen könne.
Ihr Verteidiger kündigte an, eine weitere Revision ernsthaft zu prüfen. Ob das neue Urteil rechtskräftig wird, ist deshalb noch offen.
Der Fall zeigt, wie wichtig eine sorgfältige medizinische Betreuung bei Hausgeburten ist. Treten Komplikationen auf oder schreitet eine Geburt nicht wie erwartet voran, müssen Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Eine Hausgeburt ist nicht grundsätzlich unsicher. Entscheidend sind jedoch eine sorgfältige Prüfung möglicher Risiken, die fachgerechte Überwachung und die rechtzeitige Verlegung in ein Krankenhaus, wenn medizinische Gründe dies erforderlich machen.