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Insolvenzantrag gegen Danis Gebäudeservice GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Danis Gebäudeservice GmbH mangels Masse zurückgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 3605 IN 3727/26 und wurde am 19.10.2026 veröffentlicht. Der Firmensitz ist Berlin, die Firma ist im Handelsregister von Berlin unter HRB 248110 eingetragen.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. In einem solchen Fall wird also kein Insolvenzverwalter eingesetzt und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung von vorhandenen Mitteln an die Gläubiger.

Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Situation. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in der Regel gering, weil schon die Verfahrenskosten nicht gedeckt sind. Auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen ist das ein Warnsignal: Unterlagen, Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege sollten sorgfältig gesichert werden.

Folgen für die Gesellschaft

Die Bekanntmachung bedeutet nicht, dass ein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Stattdessen wird die Entwicklung des Unternehmens rechtlich anders behandelt. In solchen Fällen kommt es regelmäßig zu einer Eintragung im Handelsregister; außerdem ist in der Regel die Auflösung der Gesellschaft vorgesehen, später kann die Löschung folgen. Für Betroffene ist wichtig: Wer noch Ansprüche hat, sollte diese nicht aus den Augen verlieren und Fristen im Blick behalten.

Zur Geschäftstätigkeit der Danis Gebäudeservice GmbH macht diese Bekanntmachung keine Angaben. Deshalb bleibt sie hier unerwähnt.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die Danis Gebäudeservice GmbH hat, sollte seine Unterlagen sofort ordnen und sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, E-Mails und sonstige Vereinbarungen. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, frühzeitig Rechtsrat einzuholen, um zu prüfen, welche Schritte noch möglich sind. Bei offenen Anzahlungen, nicht erbrachten Leistungen oder Gutscheinen gilt: Ansprüche möglichst zeitnah schriftlich festhalten und nicht aufschieben.

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