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Insolvenzantrag gegen VHM Steuerberatungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Halle (Saale) hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der VHM Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Halle (Saale) abgewiesen. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 59 IN 306/26 und ist am 19.10.2026 bekannt gemacht worden. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.10.2026 mangels Masse abgewiesen, also nach § 26 Abs. 1 InsO.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreichen würde, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es gibt dann keinen Insolvenzverwalter, der die Vermögenswerte sichern und geordnet an die Gläubiger verteilen könnte. Für Gläubiger bedeutet das in der Regel schlechte Aussichten, weil ihre Forderungen nicht im Rahmen eines eröffneten Verfahrens gesammelt und abgewickelt werden.

Für die Gesellschaft hat eine solche Entscheidung meist weitreichende Folgen. In der Regel führt die Abweisung mangels Masse dazu, dass die Gesellschaft aufgelöst wird und später aus dem Handelsregister gelöscht werden kann. Die Eintragung im Handelsregister bleibt dabei ein wichtiger Vermerk, weil sie die formale Lage des Unternehmens dokumentiert. Eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet jedoch typischerweise nicht statt.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Wer noch offene Forderungen gegen die VHM Steuerberatungsgesellschaft mbH hat, muss diese grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Das kann bedeuten, dass Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden müssen. Die Erfolgsaussichten sind dabei meist gering, wenn kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Auch Kunden oder Vertragspartner, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten ihre Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und jede schriftliche Kommunikation. Je nach Lage kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die nächsten Schritte zu prüfen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Ansprüche prüfen und alle Unterlagen geordnet ablegen. Wer noch offene Forderungen hat, kann diese dokumentieren und sich beraten lassen, ob und wie eine Durchsetzung außerhalb eines Insolvenzverfahrens möglich ist. Wichtig ist vor allem, Fristen, Belege und den Schriftwechsel vollständig zu sichern.

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