Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der H & H Grundbesitzgesellschaft mbH hat das Amtsgericht Charlottenburg die Vergütung des Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 36h IN 3166/09 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Mansfelder Straße 56 in 10709 Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 16779 eingetragen.
Unternehmensgegenstand auf Deutsch
Gegenstand des Unternehmens ist der Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume. Zum Tätigkeitsbereich gehören außerdem der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Durchführung von Bauvorhaben einschließlich der Bauleitung und der Vermittlung entsprechender Geschäfte.
Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung. Dabei können Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten sowie von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwendet werden.
Die Gesellschaft war damit umfassend im Immobilien- und Bauträgerbereich tätig. Dazu gehörten Immobiliengeschäfte, Grundstücksverwaltung, Projektentwicklung, Bauausführung und Vermittlungstätigkeiten.
Nachträglich verteilte Insolvenzmasse
Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Udo Feser beantragte am 28. April 2026 die Festsetzung seiner Vergütung für die Nachtragsverteilung. Das Gericht legte dabei eine nachträglich verteilte Insolvenzmasse in Höhe von 25.504,12 Euro zugrunde.
Die konkrete Vergütung zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer wurde festgesetzt, wird jedoch gemäß § 64 Absatz 2 der Insolvenzordnung nicht veröffentlicht. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, den festgesetzten Gesamtbetrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Kein neues Insolvenzverfahren
Die Entscheidung betrifft keinen neuen Insolvenzantrag und keine erneute Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie bezieht sich ausschließlich auf die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Durchführung einer Nachtragsverteilung.
Gegen die Entscheidung kann bei einem Beschwerdewert von mehr als 300 Euro innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Wird dieser Wert nicht überschritten, kommt eine Erinnerung in Betracht.
Die Bekanntmachung des Amtsgerichts Charlottenburg datiert vom 10. Juli 2026.