Grund für den vorsorglichen Rückruf ist der Nachweis von Salmonellen in einer Charge der verwendeten Wildkräuter, die von einem externen Zulieferer stammen.
Da eine Verunreinigung des fertigen Produkts nicht ausgeschlossen werden kann, werden Verbraucherinnen und Verbraucher gebeten, die betroffenen Nudeln nicht mehr zu verzehren.
Salmonellen können insbesondere bei Kleinkindern, älteren Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem schwere Magen-Darm-Erkrankungen verursachen.
Betroffenes Produkt
Folgender Artikel ist vom Rückruf betroffen:
-
Produkt: Dinkel Sombrelli mit Wildkräutern
-
Hersteller: Dinkelhof
-
Packungsgröße: 500 Gramm
-
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 09.06.2028
-
Betroffenes Bundesland: Bayern
-
Vertrieb: Regionaler Einzelhandel und Onlineshop
Eine Chargennummer oder EAN wird in der vorliegenden Rückrufmeldung nicht genannt.
Verbraucher sollten deshalb insbesondere das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung überprüfen.
Grund des Rückrufs: Salmonellen in Wildkräutern nachgewiesen
Nach Angaben des Herstellers wurden bei einer Charge der für die Nudeln verwendeten Wildkräuter Salmonellen festgestellt.
Die betroffenen Kräuter stammen von einem externen Zulieferer. Da sie als Zutat in den Dinkel-Sombrelli-Nudeln verarbeitet wurden, kann eine mögliche Verunreinigung des Endprodukts nicht ausgeschlossen werden.
Ein gesonderter Salmonellennachweis in den fertigen Nudeln wird in der veröffentlichten Meldung nicht genannt.
Der Hersteller hat deshalb vorsorglich einen Rückruf eingeleitet.
Welche Gesundheitsgefahren bestehen?
Salmonellen sind Bakterien, die beim Menschen eine Magen-Darm-Erkrankung, die sogenannte Salmonellose, auslösen können.
Typische Beschwerden treten meist innerhalb weniger Stunden bis einiger Tage nach der Infektion auf.
Zu den möglichen Symptomen gehören:
-
Durchfall
-
Bauchschmerzen und Bauchkrämpfe
-
Übelkeit und gelegentlich Erbrechen
-
Leichtes Fieber
-
Allgemeines Krankheitsgefühl
Bei gesunden Erwachsenen klingen die Beschwerden häufig innerhalb weniger Tage wieder ab.
Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem. Bei ihnen kann eine Salmonelleninfektion schwerer verlaufen. Insbesondere starker Flüssigkeitsverlust durch Durchfall und Erbrechen kann gesundheitliche Komplikationen verursachen.
Personen, die das betroffene Produkt verzehrt haben und schwere oder länger anhaltende Beschwerden entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonelleninfektion hinweisen.
Wer keine Symptome hat, muss sich nach Angaben des Herstellers nicht vorsorglich ärztlich untersuchen lassen.
Wo wurden die Dinkel-Sombrelli-Nudeln verkauft?
Nach derzeitigem Stand betrifft der Rückruf das Bundesland Bayern.
Das Produkt wurde insbesondere in folgenden Regionen verkauft:
Landkreis Fürstenfeldbruck sowie im Grenzgebiet zum Landkreis Aichach-Friedberg.
Darüber hinaus wurden die Nudeln über einen Onlineshop angeboten. Ob dadurch auch Kundinnen und Kunden außerhalb Bayerns beliefert wurden, geht aus der vorliegenden Meldung nicht hervor.
Rückgabe und Kaufpreiserstattung
Kundinnen und Kunden, die die betroffenen Dinkel-Sombrelli-Nudeln mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 09.06.2028 gekauft haben, sollten diese nicht mehr verzehren.
Nach Angaben von Dinkelhof können die Produkte in den jeweiligen Einkaufsstätten zurückgegeben werden.
Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Artikel online erworben haben, können sich zur Klärung der Rückgabe direkt an den Hersteller wenden.
Hersteller und Kontakt
Dinkelhof
Ansprechpartner: Michael Dinkel
Dorfstraße 3
82216 Maisach
E-Mail: info@dinkelhof.de
Weitere Informationen enthält die offizielle Rückrufinformation von Dinkelhof (PDF).
Fazit: Dinkel-Sombrelli-Nudeln auf Mindesthaltbarkeitsdatum prüfen
Der Rückruf betrifft Dinkel Sombrelli mit Wildkräutern in der 500-Gramm-Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 09.06.2028.
Hintergrund ist der Nachweis von Salmonellen in einer verwendeten Kräutercharge eines Zulieferers. Eine mögliche Belastung der fertigen Nudeln kann deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Betroffene Packungen sollten nicht mehr verzehrt, sondern gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden.
Die Rückrufmeldung wurde am 16. Oktober 2026 durch das Bundesland Bayern veröffentlicht.