Der erneute Verkauf bereits zurückgerufener Säuglingsnahrung sorgt für Kritik und Verunsicherung bei Eltern.
Nach Informationen der Verbraucherzentrale Niedersachsen waren bei Kaufland offenbar weiterhin Produkte erhältlich, die aufgrund einer möglichen Verunreinigung mit Cereulid bereits Gegenstand von Rückrufaktionen gewesen waren.
Betroffen sind bestimmte Chargen von Säuglingsnahrung der Marken Aptamil, Milumil und Beba, die zu den Herstellern Danone beziehungsweise Nestlé gehören.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Nicht sämtliche Produkte dieser Marken sind automatisch betroffen. Entscheidend sind die konkreten Produktbezeichnungen und Chargennummern.
Rückgerufene Babynahrung offenbar weiterhin im Verkauf
Bereits seit Anfang des Jahres waren mehrere Chargen von Säuglingsnahrung der Hersteller Danone und Nestlé zurückgerufen worden.
Grund dafür war die mögliche Belastung mit dem bakteriellen Giftstoff Cereulid.
Obwohl die entsprechenden Rückrufe bereits veröffentlicht worden waren, sollen betroffene Produkte bei Kaufland weiterhin in den Verkaufsregalen gestanden haben.
Darauf machte die Verbraucherzentrale Niedersachsen am 16. Oktober aufmerksam.
Für Eltern ist dies besonders problematisch, weil sie sich grundsätzlich darauf verlassen können müssen, dass offiziell zurückgerufene Lebensmittel nicht mehr zum Verkauf angeboten werden.
Bei Säuglingsnahrung kommt hinzu, dass die Produkte für eine besonders empfindliche Verbrauchergruppe bestimmt sind.
Verbraucherzentrale spricht von fundamentalem Versagen
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisiert den Vorgang scharf.
Constanze Rubach, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale, bezeichnete den erneuten Verkauf bereits zurückgerufener Produkte als „fundamentales Versagen der firmeneigenen Kontrollmechanismen“.
Zusätzlich bemängelte sie, dass es nicht einmal einheitliche Warnhinweise an den Verkaufsregalen gegeben habe.
Aus Sicht der Verbraucherschützer ist dies besonders schwerwiegend, weil Säuglinge bei lebensmittelbedingten Erkrankungen einem erhöhten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sein können.
Die Kritik richtet sich damit nicht nur gegen den Verkauf einzelner Produkte, sondern auch gegen die internen Abläufe zur Umsetzung von Produktrückrufen.
Kaufland: Betroffene Produkte inzwischen entfernt
Kaufland erklärte nach den vorliegenden Angaben, dass mittlerweile sämtliche betroffenen Produkte aus den Verkaufsregalen entfernt worden seien.
Das Unternehmen entschuldigte sich bei den Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Zudem weist Kaufland darauf hin, dass zurückgerufene Produkte in jeder Filiale zurückgegeben werden können.
Ein Kassenbon ist dafür nicht erforderlich.
Eltern, die entsprechende Säuglingsnahrung gekauft haben, müssen die Produkte somit nicht in derselben Filiale zurückgeben, in der sie erworben wurden.
Entscheidend ist, ob die jeweilige Packung tatsächlich zu den zurückgerufenen Chargen gehört.
Welche Aptamil-, Milumil- und Beba-Produkte sind betroffen?
Die Rückrufe betreffen bestimmte Chargen und nicht pauschal das gesamte Sortiment der genannten Marken.
Eltern sollten deshalb die Angaben auf ihren Verpackungen mit den offiziellen Rückrufmeldungen vergleichen.
Die aktuellen Produktbezeichnungen, Chargennummern und gegebenenfalls betroffenen Mindesthaltbarkeitsdaten können auf dem offiziellen Portal Lebensmittelwarnung.de überprüft werden.
Das Portal veröffentlicht Lebensmittelwarnungen und Produktrückrufe der zuständigen Behörden.
Wer Säuglingsnahrung von Aptamil, Milumil oder Beba zu Hause hat, sollte insbesondere die Chargennummer auf der Verpackung kontrollieren.
Stimmt diese mit einer offiziellen Rückrufmeldung überein, sollte das Produkt nicht mehr verfüttert werden.
Bei Unsicherheiten können sich Verbraucher direkt an den Händler oder den jeweiligen Hersteller wenden.
Was ist Cereulid und warum ist der Giftstoff gefährlich?
Im Mittelpunkt der Rückrufaktionen steht der Giftstoff Cereulid.
Dabei handelt es sich um ein Toxin, das von bestimmten Stämmen des Bakteriums Bacillus cereus gebildet werden kann.
Das Bakterium kommt unter anderem in der Umwelt und im Boden vor. Über verunreinigte Rohstoffe oder andere Eintragswege können entsprechende Keime in Lebensmittel gelangen.
Cereulid selbst ist kein Bakterium, sondern ein von Bakterien gebildeter Giftstoff.
Er kann bereits in geringen Mengen Beschwerden verursachen.
Besonders typisch sind plötzlich einsetzende Übelkeit und Erbrechen.
Auch Bauchschmerzen und Durchfall können auftreten.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale können die Symptome bereits etwa 30 Minuten bis sechs Stunden nach dem Verzehr beginnen.
In vielen Fällen klingen die Beschwerden innerhalb eines Tages wieder ab.
Bei Säuglingen kann allerdings bereits ein vergleichsweise kurzer Krankheitsverlauf problematisch werden.
Warum Babys besonders gefährdet sind
Säuglinge reagieren auf Flüssigkeitsverluste empfindlicher als ältere Kinder und Erwachsene.
Insbesondere in den ersten sechs Lebensmonaten können starkes Erbrechen und Durchfall schnell zu einer Austrocknung führen.
Das liegt unter anderem daran, dass Babys im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht einen höheren Flüssigkeitsbedarf haben.
Wenn ein Säugling wiederholt erbricht oder Durchfall entwickelt, kann der Flüssigkeitsverlust deshalb rasch medizinisch relevant werden.
Warnzeichen einer möglichen Austrocknung sind beispielsweise ungewöhnliche Schläfrigkeit, deutlich weniger nasse Windeln, ein trockener Mund oder auffällige Trinkschwäche.
Eltern sollten solche Symptome ernst nehmen.
Bei Beschwerden nach dem Verzehr möglicherweise betroffener Säuglingsnahrung empfiehlt die Verbraucherzentrale, ärztlichen Rat einzuholen.
Bei wiederholtem Erbrechen, deutlicher Trinkschwäche oder Anzeichen einer Austrocknung sollte unverzüglich medizinische Hilfe gesucht werden.
Was Eltern jetzt konkret tun sollten
Wer Säuglingsnahrung der genannten Marken gekauft hat, sollte die vorhandenen Packungen überprüfen.
Dabei ist es sinnvoll, zunächst die genaue Produktbezeichnung und anschließend die Chargennummer mit den offiziellen Rückrufmeldungen abzugleichen.
Betroffene Produkte sollten nicht mehr verwendet werden.
Eine zurückgerufene Packung kann nach Angaben von Kaufland auch ohne Kassenbon in einer Filiale zurückgegeben werden.
Hat ein Kind bereits Nahrung aus einer betroffenen Charge erhalten, bedeutet dies nicht automatisch, dass es erkranken wird.
Eltern sollten jedoch auf mögliche Beschwerden achten.
Bei Erbrechen, Durchfall oder Bauchschmerzen ist insbesondere bei sehr jungen Säuglingen eine ärztliche Abklärung ratsam.
Wichtig ist außerdem, eine geeignete und sichere Ersatznahrung bereitzustellen. Säuglingsanfangsnahrung sollte nicht eigenmächtig verdünnt oder durch ungeeignete Lebensmittel ersetzt werden.
Rückrufkontrollen im Lebensmittelhandel besonders wichtig
Der Vorfall wirft auch grundsätzliche Fragen zur Umsetzung von Lebensmittelrückrufen auf.
Wenn ein Hersteller oder eine zuständige Behörde vor einem Produkt warnt, müssen betroffene Waren zuverlässig aus dem Verkauf genommen werden.
Dazu gehört, dass Chargennummern korrekt abgeglichen und betroffene Produkte in sämtlichen Verkaufsstellen identifiziert werden.
Gerade bei Säuglingsnahrung ist eine sorgfältige Kontrolle besonders wichtig.
Eltern haben im Alltag kaum die Möglichkeit, mögliche Verunreinigungen selbst zu erkennen.
Sie sind deshalb auf die Informationen der Hersteller, die Rückrufsysteme der Behörden und die Kontrollen im Handel angewiesen.
Ob und welche weiteren Konsequenzen der Vorfall für Kaufland haben wird, geht aus den bislang vorliegenden Informationen nicht hervor.
Fazit: Eltern sollten Chargennummern unbedingt überprüfen
Der offenbar fortgesetzte Verkauf bereits zurückgerufener Säuglingsnahrung bei Kaufland hat erhebliche Kritik ausgelöst.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen waren bestimmte Chargen von Aptamil, Milumil und Beba trotz bestehender Rückrufaktionen weiterhin erhältlich.
Hintergrund ist eine mögliche Belastung mit dem Giftstoff Cereulid, der Übelkeit, Erbrechen und weitere Magen-Darm-Beschwerden verursachen kann.
Besonders für Säuglinge besteht durch den möglichen Flüssigkeitsverlust ein erhöhtes Risiko.
Kaufland erklärt, die betroffenen Produkte inzwischen aus dem Verkauf genommen zu haben. Eine Rückgabe ist in jeder Filiale auch ohne Kassenbon möglich.