Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RMB Bausanierung UG (haftungsbeschränkt) mit Beschluss vom 16.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 3605 IN 3273/26. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin und ist beim Registergericht Amtsgericht Charlottenburg unter der Registernummer HRB 254387 eingetragen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Für die Gläubiger gibt es dann kein reguläres Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter, der die vorhandenen Werte geordnet verteilt.
Für Betroffene ist das in der Regel ungünstig. Eine geordnete Auszahlung aus einer Insolvenzmasse findet nicht statt. Gläubiger müssen ihre Forderungen deshalb selbst weiterverfolgen. Die Aussicht, auf diesem Weg noch Geld zu erhalten, ist oft gering. In solchen Fällen kommt es regelmäßig zu weiteren rechtlichen Folgen für die Gesellschaft, darunter die Eintragung des Vorgangs im Handelsregister. In der Regel führt dies zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung.
Folgen für Gläubiger und Kunden
Wer noch offene Forderungen gegen die RMB Bausanierung UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte seine Unterlagen vollständig sichern. Dazu gehören zum Beispiel Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Mahnungen und der Schriftverkehr. Das ist wichtig, falls Forderungen später weiter geltend gemacht werden müssen.
Kunden mit noch offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ebenfalls alle Nachweise aufbewahren. Je nach Lage des Einzelfalls kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Denn bei einer Abweisung mangels Masse bestehen oft nur geringe Aussichten, offene Beträge noch durchzusetzen.
Einordnung der Bekanntmachung
Die amtliche Bekanntmachung vom 16.10.2026 sagt nur aus, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin abgewiesen wurde, weil keine ausreichende Masse vorhanden war. Weitere Gründe nennt die Bekanntmachung nicht. Ebenso enthält sie keine Angaben zu Schuldenhöhe, Ursache der Lage oder zum wirtschaftlichen Hintergrund des Unternehmens.
Für Außenstehende ist wichtig: Mit der Abweisung ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Die rechtliche und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist damit für Gläubiger und Vertragspartner besonders riskant. Deshalb sollten Ansprüche geprüft und Belege geordnet aufbewahrt werden.
Was Betroffene jetzt tun können
Unterlagen sichern, offene Forderungen prüfen und fristgerecht dokumentieren. Wer Geld, Ware oder eine Leistung erwartet, sollte Belege vollständig sammeln und bei Bedarf anwaltlichen Rat einholen.