Das Insolvenzgericht München hat im Verfahren 1507 IN 1922/26 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Mü-Sanitär-Bau GmbH mit Sitz in Unterschleißheim am 14.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Firma ist im Register des Amtsgerichts München unter HRB 307329 eingetragen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt damit nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger heißt das in der Regel: Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen. Eine geordnete Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet nicht statt, und die Aussichten auf eine Zahlung sind meist gering. Mit der Eintragung der Entscheidung ins Handelsregister ist außerdem regelmäßig die Auflösung der Gesellschaft verbunden; später kann die Löschung folgen.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Betroffen sein können auch Kunden oder Vertragspartner, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben. Wer Unterlagen zu Verträgen, Rechnungen, Zahlungsbelegen oder Vereinbarungen besitzt, sollte diese gut sichern. Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen und die eigenen Ansprüche zu prüfen.
Wichtig ist: Die Abweisung mangels Masse ist keine inhaltliche Entscheidung darüber, wer recht hat oder warum es zur Insolvenzlage kam. Sie sagt nur aus, dass das Gericht kein Verfahren eröffnet, weil das Vermögen nach der Einschätzung für die Verfahrenskosten nicht ausreicht.
Einordnung der Bekanntmachung
In der amtlichen Bekanntmachung wird als Sitz der Gesellschaft Unterschleißheim genannt. Das Verfahren betrifft die Mü-Sanitär-Bau GmbH im Register des Amtsgerichts München unter HRB 307329. Weitere Angaben über Ursachen, Schuldenhöhe oder wirtschaftliche Hintergründe enthält die Bekanntmachung nicht.
Was Betroffene jetzt tun können: Unterlagen vollständig sichern, offene Forderungen prüfen und fristnah rechtlichen Rat einholen. Wer noch Ansprüche gegen die Gesellschaft sieht, sollte diese selbst dokumentieren und die weitere Entwicklung beobachten.