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Insolvenzantrag der Bait Fabrik GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Landshut hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 609/26 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bait Fabrik GmbH mit Sitz in Triftern am 14.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Veröffentlichung nennt als Registergericht das Amtsgericht Landshut und als Register-Nr. HRB 9308.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

„Mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für die Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass kein Insolvenzverwalter eingesetzt wird und keine geordnete Verteilung des vorhandenen Vermögens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stattfindet.

Für die Bait Fabrik GmbH kann die Abweisung außerdem weitere Folgen haben, die sich aus dem Insolvenzrecht ergeben. In der Praxis kommt es häufig zu einer Eintragung im Handelsregister; die Gesellschaft wird in der Regel aufgelöst und später gelöscht. Für Gläubiger sind die Aussichten meist gering, ihre Forderungen noch vollständig durchzusetzen.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Wer noch offene Forderungen gegen die Bait Fabrik GmbH hat, muss diese grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Eine Insolvenz mit regulärer Verteilung der Masse findet gerade nicht statt. Deshalb bestehen oft nur geringe Chancen, noch Geld zu erhalten.

Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören zum Beispiel Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Bestellbestätigungen und Schriftverkehr. Je nach Lage des Einzelfalls kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Ansprüche prüfen und alle Nachweise geordnet aufbewahren. Wichtig ist, Fristen und weitere Registereinträge im Blick zu behalten. Wer von offenen Zahlungen, nicht erbrachten Leistungen oder Gutscheinen betroffen ist, sollte frühzeitig klären, welche rechtlichen Schritte noch möglich sind.

Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Handel und Herstellung von Einzelfuttermittel, Handel und Herstellung von Mischfuttermittel sowie Handel von und mit Angelgeräten. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.

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