Das Insolvenzgericht Chemnitz hat im Verfahren über das Vermögen der Vivo Invest GmbH mit Sitz in Chemnitz Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Grundlage ist die Bekanntmachung mit dem Aktenzeichen 207 IN 1485/26 vom 14.10.2026. Zuständig ist das Insolvenzgericht Chemnitz.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll die künftige Insolvenzmasse gesichert werden. Das bedeutet: Über das Vermögen der Gesellschaft darf nicht mehr frei verfügt werden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll verhindert werden, dass Vermögen vor einer endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren verloren geht oder unkontrolliert verschoben wird.
Die Bekanntmachung nennt außerdem weitere Schutzmaßnahmen. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Zwangsvollstreckungen werden einstweilen eingestellt, und neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind grundsätzlich untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft. Für Betroffene heißt das: Einzelne Gläubiger sollen ihre Ansprüche nicht mehr im Alleingang durchsetzen können, sondern das Vermögen soll zunächst gesichert und geordnet werden.
Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ralf Hage von dmp solutions, Hohe Straße 37, 09112 Chemnitz, bestellt. Ihm obliegt es nach der Bekanntmachung, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten. Er ist außerdem berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen und Bankguthaben auf ein Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, er stimmt Zahlungen an die Schuldnerin zu. Außerdem darf der vorläufige Insolvenzverwalter die Geschäftsräume betreten, Nachforschungen anstellen und Auskünfte bei Behörden, Banken und weiteren Stellen einholen. Die Schuldnerin muss ihm Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere gewähren und die erforderlichen Auskünfte erteilen.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, Anleger oder Gläubiger sollten ihre Unterlagen, Rechnungen und Forderungsnachweise sorgfältig prüfen und griffbereit halten. Wer offene Ansprüche gegen die Vivo Invest GmbH hat, sollte seine Belege sichern und auf weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters achten. Wichtig ist auch: Zahlungen oder Erklärungen sollten nur nach klarer Prüfung und nicht vorschnell erfolgen, weil durch den Zustimmungsvorbehalt nur noch eingeschränkte Verfügungen wirksam sind.
Die Bekanntmachung vom 14.10.2026 zeigt vor allem: Das Verfahren befindet sich in einer frühen Phase, in der Vermögen gesichert und geordnet werden soll. Ob es später zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, geht aus dieser Mitteilung nicht hervor.