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Insolvenzantrag gegen B+E Projektentwicklungs GmbH mangels Masse abgewiesen

Gericht weist Antrag ab

Das Insolvenzgericht Stuttgart hat im Verfahren 7 IN 382/24 am 13.10.2026 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der B+E Projektentwicklungs GmbH mit Sitz in Stuttgart abgewiesen. Die Firma ist im Register beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 780507 eingetragen.

Die Abweisung erfolgt ausdrücklich „mangels Masse“. Für Laien bedeutet das: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen nach Einschätzung des Gerichts voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren mit geordneter Verteilung an die Gläubiger findet dann nicht statt.

Was „mangels Masse“ praktisch heißt

Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Für Gläubiger gibt es damit keine Verteilung aus einer Insolvenzmasse über das Insolvenzverfahren. Die Forderungen müssen grundsätzlich selbst verfolgt werden, und die Aussichten auf eine vollständige Befriedigung sind in solchen Fällen meist gering.

Bei einer solchen Entscheidung kommt es regelmäßig zu einer Eintragung im Handelsregister. In der Regel führt dies zur Auflösung der Gesellschaft; später kann die Löschung folgen. Für Betroffene ist wichtig: Aus der Abweisung ergibt sich noch keine Zahlung an Gläubiger, sondern gerade der Hinweis, dass für ein Verfahren voraussichtlich kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer offene Forderungen gegen die B+E Projektentwicklungs GmbH hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr sichern. Das gilt auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen. Da keine geordnete Verteilung im Insolvenzverfahren stattfindet, ist es sinnvoll, die eigene Forderung eigenständig zu prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen.

Wichtig bleibt dabei das Aktenzeichen 7 IN 382/24 des Insolvenzgerichts Stuttgart sowie das Veröffentlichungsdatum 13.10.2026. Weitere Tatsachen zu Ursachen, Schuldenhöhe oder Geschäftsverhältnissen lassen sich der Bekanntmachung nicht entnehmen und werden daher nicht genannt.

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