Dark Mode Light Mode

Weilburg Family Office GmbH: Finanzmarktaufsicht meldet Übertragung der Konzession auf Weilburg Invest GmbH

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Neue Gesellschaft übernimmt Konzession

Nach Angaben der österreichischen Finanzmarktaufsicht erfolgte die Abspaltung der Konzession verhältniswahrend.

Das bedeutet grundsätzlich, dass bei der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung die bisherigen Beteiligungsverhältnisse proportional gewahrt bleiben.

Die Weilburg Invest GmbH ist nach der Mitteilung eine neu gegründete Gesellschaft.

Welche konkreten wirtschaftlichen Gründe hinter der Umstrukturierung stehen, erläutert die kurze Veröffentlichung nicht.

Was bedeutet die Änderung für Anleger?

Eine Konzession ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, bestimmte regulierte Wertpapierdienstleistungen anbieten zu dürfen.

Die Übertragung auf eine neue Gesellschaft ist deshalb für Kunden und Geschäftspartner von Bedeutung.

Insbesondere sollte geklärt werden, welche Gesellschaft künftig als Vertragspartner auftritt und welche Dienstleistungen von der neuen Struktur erfasst werden.

Auch die Frage, ob bestehende Kundenverträge betroffen sind, lässt sich aus der veröffentlichten Mitteilung allein nicht beantworten.

Die Konzessionsänderung ist für sich genommen kein Hinweis auf finanzielle Schwierigkeiten oder aufsichtsrechtliche Verstöße.

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Premium-Philatelie GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Next Post

Unerlaubte Anlageberatung: Österreichische Finanzmarktaufsicht verhängt 5.000 Euro Geldstrafe