Zwei Investmentfonds von der Aktualisierung betroffen
Die 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Linz hat bekannt gegeben, dass die Basisinformationsblätter zweier Investmentfonds überarbeitet wurden.
Betroffen sind die Anteilklasse I des Fonds 3 Banken Value-Aktienstrategie sowie die Anteilklassen I, A und F des CONVERTINVEST FAIR & SUSTAINABLE FUND.
Die aktualisierten Dokumente gelten seit dem 8. Oktober 2026.
Für Anleger ist diese Mitteilung durchaus relevant. Schließlich gehören die Basisinformationsblätter zu den wichtigsten Unterlagen, um Chancen, Risiken und Kosten eines Investmentfonds einzuschätzen.
Allerdings nennt die Fondsgesellschaft in ihrer Bekanntmachung nicht, welche konkreten Angaben verändert wurden.
Ob sich beispielsweise die ausgewiesenen Kosten, die Risikoeinstufung oder die Renditeszenarien geändert haben, lässt sich aus der Mitteilung allein nicht erkennen.
Was steht eigentlich in einem Basisinformationsblatt?
Das Basisinformationsblatt, häufig als BIB bezeichnet, ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Informationsdokument für bestimmte Anlageprodukte.
Die europäische PRIIPs-Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 soll sicherstellen, dass Privatanleger wesentliche Informationen in einer standardisierten und verständlichen Form erhalten.
Dazu gehören insbesondere die Anlageziele und die Funktionsweise des Produkts, die Risikoeinstufung, mögliche Wertentwicklungen unter verschiedenen Szenarien sowie die mit der Anlage verbundenen Kosten.
Auch Angaben zur empfohlenen Haltedauer und zu den Folgen eines vorzeitigen Verkaufs können enthalten sein.
Das Ziel ist, unterschiedliche Anlageprodukte besser vergleichbar zu machen.
Eine Aktualisierung kann verschiedene Ursachen haben. Sie muss nicht zwangsläufig auf eine grundlegende Änderung der Anlagestrategie hinweisen.
Dennoch sollten Anleger die neuen Angaben mit der bisherigen Fassung vergleichen.
3 Banken Value-Aktienstrategie: Was sollten Anleger prüfen?
Der erste betroffene Fonds trägt den Namen „3 Banken Value-Aktienstrategie“.
Die Bezeichnung deutet auf eine Aktienstrategie mit Value-Orientierung hin, bei der typischerweise Unternehmen nach fundamentalen Bewertungskriterien ausgewählt werden.
Welche konkreten Auswahlregeln und Anlagegrenzen für diesen Fonds gelten, muss jedoch anhand der offiziellen Fondsdokumente beurteilt werden.
Bei Aktienfonds sind insbesondere die Schwankungsrisiken, die geografische und sektorale Verteilung sowie die laufenden Kosten von Bedeutung.
Für Anleger wäre deshalb interessant, ob das aktualisierte Basisinformationsblatt eine veränderte Risikoeinstufung oder neue Angaben zu möglichen Verlustszenarien enthält.
Die Depotbank dieses Fonds ist nach der Bekanntmachung die Oberbank AG mit Sitz in Linz.
CONVERTINVEST FAIR & SUSTAINABLE FUND: Nachhaltigkeit und Risiken im Blick
Der zweite betroffene Fonds ist der „CONVERTINVEST FAIR & SUSTAINABLE FUND“.
Die Aktualisierung betrifft hier gleich drei Anteilklassen: I, A und F.
Bei verschiedenen Anteilklassen desselben Fonds können sich insbesondere Kostenstrukturen und andere anlegerbezogene Merkmale unterscheiden.
Deshalb sollten Anleger darauf achten, das Basisinformationsblatt ihrer tatsächlich gehaltenen Anteilklasse zu prüfen.
Der Fondsname verweist auf einen Nachhaltigkeitsanspruch. Welche verbindlichen ökologischen oder sozialen Kriterien gelten, kann jedoch nur anhand der maßgeblichen Fondsdokumente festgestellt werden.
Auch hier ist offen, ob die Aktualisierung vom 8. Oktober 2026 die Risikodarstellung, die Kosten oder andere Informationen betrifft.
Als Depotbank nennt die Bekanntmachung die BKS Bank AG in Klagenfurt.
Keine automatische Verschlechterung für Anleger
Wichtig ist eine sachliche Einordnung: Die Veröffentlichung aktualisierter Basisinformationsblätter ist für sich genommen kein Warnsignal für eine wirtschaftliche Krise.
Solche Dokumente müssen aktuell gehalten werden und können beispielsweise angepasst werden, wenn sich Berechnungsgrundlagen oder andere wesentliche Angaben verändern.
Aus der Bekanntmachung ergibt sich weder eine angekündigte Fondsschließung noch eine Aussetzung der Anteilsrücknahme.
Auch eine konkrete Gebührenerhöhung oder Änderung der Anlagestrategie wird nicht genannt.
Es wäre deshalb voreilig, aus der bloßen Aktualisierung negative Folgen für Anleger abzuleiten.
Ebenso wäre es aber nicht gerechtfertigt, die Änderungen ohne Prüfung als vollkommen belanglos einzustufen.
Denn selbst Anpassungen an standardisierten Risikokennzahlen oder Kostenangaben können für die Anlageentscheidung wichtig sein.
Wo Anleger die neuen Dokumente finden
Die 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. stellt die aktualisierten Basisinformationsblätter nach eigenen Angaben kostenlos zur Verfügung.
Sie sind über die Internetseite www.3bg.at sowie am Sitz der Fondsgesellschaft in der Unteren Donaulände 36 in Linz erhältlich.
Darüber hinaus können die Unterlagen bei den jeweiligen Depotbanken und bei der Oberbank AG, Niederlassung Deutschland, Oskar-von-Miller-Ring 38 in München, eingesehen werden.
Wer bereits Anteile besitzt, sollte insbesondere die neue Kostenübersicht, die Risikoeinstufung und die dargestellten Wertentwicklungsszenarien mit der bisherigen Fassung vergleichen.
Dabei ist zu beachten, dass die im Basisinformationsblatt dargestellten Szenarien keine garantierten zukünftigen Renditen darstellen.