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Vierjährige in Pirna schwer verletzt – Vater unter Verdacht des versuchten Totschlags

TechLine (CC0), Pixabay

In Pirna im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft wegen eines mutmaßlichen versuchten Tötungsdelikts an einem vierjährigen Mädchen. Im Verdacht steht der 41-jährige Vater des Kindes. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden soll er seine Tochter am Donnerstagabend, dem 8. Oktober 2026, in einer Wohnung im Stadtteil Sonnenstein schwer verletzt haben.

Das Mädchen wurde in ein Krankenhaus gebracht. Nach den zuletzt veröffentlichten Informationen besteht inzwischen keine Lebensgefahr mehr.

Gegen den Vater wird wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Eine gerichtliche Feststellung seiner Schuld liegt nicht vor.

Großeinsatz von Polizei und Rettungskräften

Am Donnerstagabend wurden gegen 22.15 Uhr zahlreiche Einsatzkräfte zu einem Mehrfamilienhaus an der Rudolf-Breitscheid-Straße gerufen.

Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst rückten an. Auch Notärzte und ein Rettungshubschrauber waren im Einsatz.

Das schwer verletzte Mädchen wurde zunächst medizinisch versorgt und anschließend zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Während der Rettungsmaßnahmen sicherten Polizeibeamte den Einsatzort. Die Kriminalpolizei begann mit der Spurensicherung und der Untersuchung der näheren Umstände.

Ein Kriseninterventionsteam kümmerte sich um Menschen, die durch das Geschehen besonders belastet waren.

Staatsanwaltschaft erhebt schwerwiegenden Tatvorwurf

Nach den bisherigen Ermittlungen soll der 41-Jährige seiner Tochter die schweren Verletzungen vorsätzlich zugefügt haben.

Die Staatsanwaltschaft geht darüber hinaus von einem möglichen Tötungsvorsatz aus. Demnach besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte den Tod des Kindes herbeiführen wollte oder zumindest billigend in Kauf nahm.

Ob sich dieser Verdacht im weiteren Verfahren bestätigen lässt, ist offen.

Die Ermittlungsbehörden müssen insbesondere klären, welche Handlungen dem Mann konkret nachgewiesen werden können und welche Vorstellungen er zum Zeitpunkt des Geschehens hatte.

Die genaue Art der Verletzungen wurde von der Staatsanwaltschaft zunächst nicht näher erläutert. Einzelne Medienberichte über mögliche Stichverletzungen waren damit zunächst nicht behördlich bestätigt.

Ermittlungen auch zu möglicher Selbstgefährdung

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden soll der Beschuldigte im Anschluss an die mutmaßliche Tat versucht haben, sich selbst das Leben zu nehmen.

Der Versuch blieb demnach ohne tödlichen Ausgang.

Welche Umstände zu dem Geschehen führten, ist bislang nicht bekannt. Auch zu einem möglichen Motiv haben die Ermittlungsbehörden zunächst keine näheren Angaben gemacht.

Spekulationen über familiäre Konflikte, persönliche Probleme oder den Gesundheitszustand des Beschuldigten wären auf Grundlage des bisherigen Ermittlungsstands nicht gerechtfertigt.

Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl

Der 41-jährige Mann wurde vorläufig festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden beantragte beim zuständigen Ermittlungsrichter den Erlass eines Haftbefehls. Die richterliche Vorführung war für Freitag, den 9. Oktober 2026, vorgesehen.

Ob der beantragte Haftbefehl erlassen wurde, war zum Zeitpunkt der vorliegenden Informationen noch nicht bekannt.

Nach Behördenangaben ist der Beschuldigte bislang nicht vorbestraft.

Die vorläufige Festnahme und der Antrag auf Untersuchungshaft sind strafprozessuale Maßnahmen. Sie stellen weder eine Verurteilung noch einen Nachweis der erhobenen Vorwürfe dar.

Zustand des Kindes hat sich stabilisiert

Die Nachricht, dass sich das vierjährige Mädchen inzwischen nicht mehr in Lebensgefahr befindet, ist eine wichtige Entwicklung.

Über die weitere medizinische Behandlung und mögliche langfristige Folgen der Verletzungen liegen keine näheren gesicherten Angaben vor.

Zum Schutz der Privatsphäre des Kindes sollten zusätzliche persönliche Einzelheiten nicht veröffentlicht werden.

Ermittlungen dauern an

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei müssen nun den genauen Ablauf des Vorfalls rekonstruieren und die vorhandenen Beweismittel auswerten.

Dabei wird insbesondere zu prüfen sein, ob sich der Verdacht des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung bestätigen lässt.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand steht ein 41-jähriger Vater im Verdacht, seine vierjährige Tochter vorsätzlich schwer verletzt und dabei mit Tötungsvorsatz gehandelt zu haben. Der Mann gilt als Beschuldigter eines laufenden Strafverfahrens. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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