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Insolvenzantrag gegen Synaptive Medical Germany GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Synaptive Medical Germany GmbH mit Beschluss vom 28.09.2026 abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 09.10.2026 veröffentlicht. Das Aktenzeichen lautet 810 IN 1227/25 S-12-. Sitz der Firma ist Frankfurt am Main, eingetragen ist sie im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 107573.

Was „abgewiesen mangels Masse“ bedeutet

„Mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil nach seinen Feststellungen kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. In der Bekanntmachung heißt es, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde. Grundlage ist § 26 Abs. 1 InsO.

Für Betroffene ist das wichtig: Es gibt dann keinen Insolvenzverwalter, der das Vermögen ordnet und an die Gläubiger verteilt. Eine geordnete Insolvenzabwicklung findet also nicht statt. Stattdessen bleibt es bei der Feststellung, dass das Verfahren nicht eröffnet wird, weil die Kosten nicht gedeckt sind.

Folgen für Gläubiger und die Gesellschaft

Die Bekanntmachung ordnet die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis an. Außerdem wird die Postsperre vom 27.11.2025 aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.

Für Gläubiger bedeutet eine Abweisung mangels Masse in der Praxis meist, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Die Aussichten auf eine Befriedigung sind oft gering, weil kein verfahrenskostendeckendes Vermögen vorhanden ist. Eine spätere Löschung und die Folgen im Registerbereich ergeben sich aus den handels- und insolvenzrechtlichen Schritten, die sich an eine solche Entscheidung anschließen können.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine hat, sollte Unterlagen, Verträge, Belege und Schriftverkehr sichern. Betroffene können prüfen, ob und wie Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können. Bei Unsicherheiten kann rechtlicher Rat helfen, die nächsten Schritte einzuschätzen.

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